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G&G LE4 Mk I-P
G&G LE4 Mk I-P
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G&G LE4 Mk I-P – Lee-Enfield Heritage Edition
Britisches Understatement trifft auf modernste Gastechnologie
Die G&G LE4 Mk I-P ist die ultimative Wahl für Reenactment-Spieler und Liebhaber historischer Waffen. Im Gegensatz zu älteren Modellen anderer Hersteller nutzt G&G hier ein Gas-System, das im Schaft untergebracht ist, was für eine enorme Gaseffizienz sorgt. Das Gehäuse und der Lauf sind aus hochwertigen Metalllegierungen gefertigt, während der Schaft aus echtem, wunderschön gemasertem Holz besteht. Das Repetiergefühl ist durch den berühmten "Cock-on-Closing"-Verschluss extrem authentisch und flüssig.
Produkthighlights:
- Echtholz-Schaft: Hochwertig verarbeitetes Holz für die absolut authentische Haptik und Optik des Originals.
- Innovatives Magazin-Design: Das Magazin fasst 10 Schuss und ist so konstruiert, dass es optisch im Gehäuse verschwindet, aber dennoch schnell gewechselt werden kann.
- Enorme Gaseffizienz: Der Gastank befindet sich im Hinterschaft, was eine sehr hohe Schussausbeute pro Füllung ermöglicht.
- Verstellbares Hop-Up: Einfach zu justieren, um selbst auf weite Distanzen eine präzise Flugbahn zu gewährleisten.
- Originalgetreue Visierung: Ausgestattet mit der klassischen Klappvisierung des No. 4 Modells.
- Vollmetall-System: Alle belasteten Teile und der Außenlauf sind aus robustem Metall gefertigt.
Technische Daten:
| System / Antrieb | Gas Bolt-Action / Green Gas |
| Energie | ca. 1,4 Joule (je nach Gas und Temperatur) |
| Gesamtlänge | 1.113 mm |
| Gewicht | ca. 3.640 g |
| Magazinkapazität | 10 Schuss (Spezialmagazin) |
Sammler-Info: G&G liefert dieses Modell oft in einer sehr hochwertigen Aufmachung aus, die der historischen Bedeutung dieser Waffe gerecht wird.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
