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NorthEast

NorthEast MP2A1 GBB

NorthEast MP2A1 GBB

Normaler Preis €679,99 EUR
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Die Legende der Panzertruppe – Die Uzi MP2A1 als authentische Airsoft-Replik!

Erleben Sie ein Stück Bundeswehrgeschichte mit der Northeast MP2A1 Gas-Blowback (GBB) Airsoft-Maschinenpistole. Diese aufwendig gefertigte Replik der Uzi MP2A1, der Primärwaffe der Panzermannschaften der Bundeswehr, steht ihrem scharfen Vorbild in puncto Detailtreue in nichts nach. Northeast Airsoft präsentiert hier DIE Maschinenpistole schlechthin als beeindruckende GBB-Version.

Authentisches Design und Bundeswehr-Markierungen:

  • Kompakte Bauweise: Die Uzi ist bekannt für ihre handliche Größe, die auch diese Airsoft-Replik perfekt widerspiegelt.
  • Klassischer Klappschaft: Der charakteristische ausziehbare Metallschaft (Klappschaft) verleiht der MP2A1 ihr ikonisches Aussehen.
  • Magazin im Griff: Das Magazin wird, wie beim Original, im Pistolengriff eingesetzt, was zur kompakten Bauweise beiträgt.
  • Authentische Bundeswehrbeschriftung: Die Waffe trägt die originalgetreuen Bundeswehr-Markierungen, wie sie nach 1976 im Anforderungskatalog festgelegt wurden – ein Muss für Sammler und BW-Reenacter.
  • Phosphatiertes Stahlblech: Gehäuse, Griffstück und Klappschaft sind aus robustem, phosphatiertem Stahlblech gefertigt, was für eine hohe Stabilität und eine authentische Optik sorgt.

Historischer Hintergrund:

Die Uzi wurde 1949 entwickelt und 1954 offiziell bei den israelischen Streitkräften eingeführt. Ursprünglich mit einem 25-Schuss-Magazin ausgestattet, setzte sich später das 32-Schuss-Magazin durch. Die MP2 wurde ab 1961 bei der Bundeswehr eingeführt, die MP2A1 mit Klappschaft folgte nach einem tödlichen Unfall mit der starren Schulterstütze der MP2. Zwischen 1960 und 1983 wurde die MP2 auch in Lizenz in Belgien gefertigt, sodass bei der Bundeswehr Modelle von FN und IMI im Einsatz waren. Seit 2002 werden die MP2 und MP2A1 durch eine Maschinenpistole im Kaliber 4,6mm x 30 ersetzt.

Die Northeast MP2A1 GBBR ist ein Meisterwerk der Replizierung und ein absolutes Highlight für jeden Airsoft-Spieler, Sammler und Bundeswehr-Reenacter. Die authentischen Markierungen, die robuste Stahlblechkonstruktion und das realistische Schießerlebnis machen diese Airsoft-Maschinenpistole zu einem unverzichtbaren Stück Geschichte. Überzeugen Sie sich selbst von der Qualität und Detailtreue dieser außergewöhnlichen Replik!


INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

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Eigenschaft Wert
System Gas Blowback, Semi Auto
Kaliber 6mm BB
HopUp TM Spec, einstellbar
Material Metall (Stahlblech)
Magazinkapazität 32 Schuss
Energie ca. 1,4 Joule
Gesamtlänge 470 mm (eingeklappt) / 640 mm (ausgeklappt)
Lauflänge 175 mm
Gewicht 3160 g
Lieferumfang
  • Waffe (MP2A1 GBBR)
  • Magazin (32 Schuss)
  • Deutschsprachige Anleitung

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Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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