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Specna Arms ASG Machine Gun FN Herstal M249 PARA CORE™ Black (0,5 Joule)
Specna Arms ASG Machine Gun FN Herstal M249 PARA CORE™ Black (0,5 Joule)
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Specna Arms FN Herstal M249 PARA CORE™ – Black (0,5 Joule)
Offizielle FN Herstal Lizenz | CORE™ Lightweight Construction | PARA-Schaft | < 0,5 Joule
Die SA-249 PARA CORE™ in klassischem Schwarz ist die perfekte Symbiose aus massiver Feuerkraft und moderner Ergonomie. Dank der offiziellen Lizenz von FN Herstal (via Cybergun) trägt dieses Modell alle authentischen Markings des weltberühmten Vorbilds. Die CORE™-Serie wurde speziell entwickelt, um das Gesamtgewicht eines Maschinengewehrs drastisch zu reduzieren, ohne die Haltbarkeit der internen Komponenten zu gefährden. Dies macht die M249 PARA zur idealen Wahl für dynamische Spieler, die auch im LMG-Sektor maximale Agilität fordern.
1. Materialkonzept: Die CORE™-Revolution
Bei einem Maschinengewehr ist das Gewicht oft der größte Feind. Specna Arms löst dieses Problem durch einen intelligenten Materialmix:
- Nylon-Fiber Polymer-Receiver: Das Gehäuse besteht aus glasfaserverstärktem Polymer. Es ist extrem schlagfest, temperaturunempfindlich und spart gegenüber der Stahlversion mehrere Kilogramm Gewicht ein.
- Metall-Applikationen: Alle strukturell relevanten Teile wie der Außenlauf, das Zweibein, die Zuführung und die Bedienelemente bestehen aus einer hochwertigen Zink-Aluminium-Legierung und Stahl.
- PARA-Schaft: Der charakteristische Metall-Schiebeschaft lässt sich einklappen und verkürzt die Waffe für den CQB-Einsatz oder den Transport erheblich.
2. Heavy-Duty M249 Gearbox & Internals
Ein Unterstützungsgewehr muss Dauerbelastungen standhalten, denen Standard-Gewehre nicht gewachsen sind:
- M249 Dedicated Gearbox: Ein massives Metallgehäuse mit verstärkten Wandungen, das speziell für langanhaltende Vollautomatik-Salven konstruiert wurde.
- ESA™ Schnellfederwechselsystem: Erlaubt den Austausch der Hauptfeder in Sekunden. Einfach den hinteren Haltebolzen ziehen und die Feder nach hinten entnehmen – kein Öffnen der Gearbox nötig.
- Präzisions-Komponenten: 8-mm-Gleitlager sorgen für einen reibungsarmen Lauf der Stahl-Zahnräder, während ein Rotary-Hop-Up-System für die nötige Präzision sorgt.
3. Massive Magazin-Kapazität & Flexibilität
- Elektrisches Box-Magazin: Das im Lieferumfang enthaltene Box-Magazin fasst 2.500 BBs. Es wird durch zwei AA-Batterien betrieben und verfügt über einen Sound-Control-Modus, der die Zufuhr automatisch bei Schussabgabe startet.
- Notfall-Option: Sollte das Box-Magazin leer sein, kann die M249 PARA über einen seitlichen Schacht auch mit Standard-M4/M16-Magazinen (STANAG) betrieben werden – ein unschätzbarer Vorteil im Feld.
4. Taktische Ausstattung & Finish
- Integrierter Bipod: Das ausklappbare Zweibein aus Stahl bietet eine stabile Plattform für stationäres Sperrfeuer und lässt sich bei Nichtgebrauch unter den Handguard klappen.
- 14mm CCW Gewinde: Ermöglicht die Montage von Schalldämpfern oder Tracer-Units für Nachteinsätze.
- Vollautomatik (0,5 Joule): In Deutschland ab 14 Jahren zugelassen, bietet dieses LMG eine psychologische Dominanz durch einen legalen, rasanten Full-Auto-Modus.
Technische Daten im Überblick:
| Spezifikation | Wert |
|---|---|
| Antrieb / Modus | AEG (Elektrisch) / Full-Auto |
| Energie | max. 0,5 Joule |
| Gesamtlänge | 790 mm – 920 mm (verstellbar) |
| Gewicht | ca. 4.000 g (inkl. Box-Magazin) |
| Innenlauf | ca. 363 mm (Präzisionslauf) |
| Steckertyp | Mini Tamiya |
bitte beachten Sie die folgenden wichtigen rechtlichen Informationen zum Erwerb und Umgang mit Airsoft-Waffen, deren Bewegungsenergie maximal 0,5 Joule beträgt:
1. Waffenrechtliche Einordnung (max. 0,5 Joule): Airsoft-Waffen mit einer Bewegungsenergie (Mündungsenergie) von maximal 0,5 Joule gelten in Deutschland nicht als Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes (WaffG). Sie werden rechtlich als Spielzeug eingestuft und unterliegen daher grundsätzlich nicht den strengen Erlaubnispflichten des Waffengesetzes bezüglich Erwerb und Besitz von Schusswaffen.
2. Anscheinswaffen-Eigenschaft und das Führverbot (§ 42a WaffG): Auch wenn diese Airsoft-Waffen nicht dem vollen Waffengesetz unterliegen, können sie aufgrund ihrer realistischen äußeren Form den Anschein einer echten Schusswaffe erwecken. Damit fallen sie unter den Begriff der Anscheinswaffen gemäß § 42a WaffG. Das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden kann.
Was bedeutet "Führen"? Führen bedeutet, die Waffe zugriffsbereit außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen Geschäftsraumes oder des eigenen befriedeten Besitztums (z. B. eigenes Grundstück) bei sich zu haben.
Zulässiger Transport: Der Transport der Airsoft-Waffe ist erlaubt, wenn er in einem verschlossenen Behältnis erfolgt (z. B. Futteral mit Schloss, verschlossener Koffer) und die Waffe darin nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit ist. Der Transport muss zudem zu einem Bedürfnis erfolgen (z. B. Fahrt zum Airsoft-Spielfeld, zum Händler für Reparatur).
3. Mindestalter für den Erwerb: Der Erwerb (Kauf) von Airsoft-Waffen mit einer Bewegungsenergie von maximal 0,5 Joule ist in Deutschland erst Personen gestattet, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.
4. Erwerb durch Minderjährige (14-17 Jahre) und der Taschengeldparagraph (§ 110 BGB): Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) sind beschränkt geschäftsfähig. Verträge, die sie schließen, bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (Eltern).
Der sogenannte Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) besagt, dass ein Minderjähriger einen Vertrag auch ohne vorherige Zustimmung der Eltern wirksam schließen kann, wenn er die Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm von den Eltern oder mit deren Zustimmung von Dritten zur freien Verfügung überlassen wurden (z. B. Taschengeld).
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
