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Specna Arms SA-PH22 PRIME™ Aster II ETU airsoft carbine with Chaos Bronze brushless motor 0,5 Joule
Specna Arms SA-PH22 PRIME™ Aster II ETU airsoft carbine with Chaos Bronze brushless motor 0,5 Joule
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Specna Arms SA-PH22 PRIME™ Aster II ETU (0,5 Joule) - Chaos Bronze
Brushless Motor | GATE ASTER II Bluetooth® | Chaos Bronze | < 0,5 Joule
Das SA-PH22 PRIME™ setzt neue Maßstäbe für Airsoft-Repliken der Oberklasse. Das Herzstück ist der innovative Brushless Motor, der für ein nahezu verzögerungsfreies Ansprechverhalten und eine beeindruckende Feuerrate sorgt. Gesteuert wird das System durch das GATE ASTER II Bluetooth®, welches eine intuitive Programmierung direkt über das Smartphone ermöglicht. Das exklusive Chaos Bronze Finish macht dieses Modell auch optisch zu einem absoluten Highlight auf jedem Spielfeld.
Produkthighlights:
- Brushless Motor: Hocheffizienter, bürstenloser Antrieb für extreme ROF (Rate of Fire), minimale Wärmeentwicklung und längere Akkulaufzeiten.
- GATE ASTER II Bluetooth®: Die nächste Stufe der elektronischen Trigger-Steuerung. Konfigurieren Sie Funktionen wie binären Abzug, Pre-Cocking und Schutzfunktionen kabellos via GATE GCS App.
- Chaos Bronze Finish: Eine hochwertige und extrem robuste Beschichtung in einem markanten Bronze-Farbton.
- PRIME™ Gearbox: Speziell verstärktes Gehäuse, das auf die hohen Kadenzen des Brushless-Antriebs ausgelegt ist.
- ESA2™ System: Patentiertes Schnellfederwechselsystem für den werkzeuglosen Austausch der Feder in Sekundenschnelle.
- Präzisions-Internal: Ausgestattet mit einem 6,03 mm Innenlauf und einer hochwertigen Hop-Up Unit für maximale Präzision bei 0,5 Joule.
Technische Daten:
| System / Antrieb | AEG mit Brushless Motor & GATE ASTER II |
| Energie | max. 0,5 Joule |
| Material | Vollmetall (hochwertige Aluminium-Zink-Legierung) |
| Magazinkapazität | ca. 125 BBs (Mid-Cap S-Mag) |
| Anschluss | T-Plug (Dean) |
| Besonderheit | Smartphone-Programmierung via Bluetooth |
bitte beachten Sie die folgenden wichtigen rechtlichen Informationen zum Erwerb und Umgang mit Airsoft-Waffen, deren Bewegungsenergie maximal 0,5 Joule beträgt:
1. Waffenrechtliche Einordnung (max. 0,5 Joule): Airsoft-Waffen mit einer Bewegungsenergie (Mündungsenergie) von maximal 0,5 Joule gelten in Deutschland nicht als Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes (WaffG). Sie werden rechtlich als Spielzeug eingestuft und unterliegen daher grundsätzlich nicht den strengen Erlaubnispflichten des Waffengesetzes bezüglich Erwerb und Besitz von Schusswaffen.
2. Anscheinswaffen-Eigenschaft und das Führverbot (§ 42a WaffG): Auch wenn diese Airsoft-Waffen nicht dem vollen Waffengesetz unterliegen, können sie aufgrund ihrer realistischen äußeren Form den Anschein einer echten Schusswaffe erwecken. Damit fallen sie unter den Begriff der Anscheinswaffen gemäß § 42a WaffG. Das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden kann.
Was bedeutet "Führen"? Führen bedeutet, die Waffe zugriffsbereit außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen Geschäftsraumes oder des eigenen befriedeten Besitztums (z. B. eigenes Grundstück) bei sich zu haben.
Zulässiger Transport: Der Transport der Airsoft-Waffe ist erlaubt, wenn er in einem verschlossenen Behältnis erfolgt (z. B. Futteral mit Schloss, verschlossener Koffer) und die Waffe darin nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit ist. Der Transport muss zudem zu einem Bedürfnis erfolgen (z. B. Fahrt zum Airsoft-Spielfeld, zum Händler für Reparatur).
3. Mindestalter für den Erwerb: Der Erwerb (Kauf) von Airsoft-Waffen mit einer Bewegungsenergie von maximal 0,5 Joule ist in Deutschland erst Personen gestattet, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.
4. Erwerb durch Minderjährige (14-17 Jahre) und der Taschengeldparagraph (§ 110 BGB): Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) sind beschränkt geschäftsfähig. Verträge, die sie schließen, bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (Eltern).
Der sogenannte Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) besagt, dass ein Minderjähriger einen Vertrag auch ohne vorherige Zustimmung der Eltern wirksam schließen kann, wenn er die Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm von den Eltern oder mit deren Zustimmung von Dritten zur freien Verfügung überlassen wurden (z. B. Taschengeld).
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
