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Specna Arms SA-PH21 PRIME™ Aster II ETU airsoft Carbine with Brushless Motor Black 0,5 Joule
Specna Arms SA-PH21 PRIME™ Aster II ETU airsoft Carbine with Brushless Motor Black 0,5 Joule
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Specna Arms SA-PH21 PRIME™ Aster II ETU (0,5 Joule) - Black
Brushless Motor | GATE ASTER II Bluetooth® | PRIME™ Serie | < 0,5 Joule
Das SA-PH21 PRIME™ in klassischem Schwarz ist die technische Speerspitze der Specna Arms Carbines. Durch den Einsatz eines Brushless Motors bietet diese Replika ein Ansprechverhalten und eine Feuerrate, die mechanische Systeme weit hinter sich lassen. In Kombination mit dem GATE ASTER II Bluetooth® lässt sich die Waffe bequem per Smartphone programmieren und überwachen. Dank der 0,5 Joule Drosselung ist dieses Modell perfekt für rasantes Vollautomatik-Feuer in CQB-Szenarien geeignet.
Produkthighlights:
- Brushless Motor: Nahezu verschleißfrei, hocheffizient und extrem schnell. Bietet ein sofortiges Trigger-Feedback und schont gleichzeitig den Akku.
- GATE ASTER II Bluetooth®: Die nächste Generation der elektronischen Steuerung. Konfigurieren Sie Abzugsweg, Pre-Cocking und Feuermodi kabellos über die GATE GCS App.
- PRIME™ Metallgehäuse: Ein präzise gefertigter Vollmetall-Body mit modernen Linien und exzellenter Ergonomie.
- ESA2™ Schnellfederwechselsystem: Die Feder kann ohne Werkzeug und ohne Ausbau der Gearbox in Rekordzeit gewechselt werden.
- Verstärkte Orion™ Gearbox: Speziell auf die hohe Performance des Brushless-Antriebs abgestimmt, inklusive langlebiger Stahl-Internals.
- Vollautomatik-Modus: Als 0,5 Joule Version ist diese High-End Airsoft in Deutschland ab 14 Jahren zugelassen und liefert extreme Kadenzen im Full-Auto.
Technische Daten:
| System / Antrieb | AEG mit Brushless Motor & GATE ASTER II |
| Energie | max. 0,5 Joule |
| Material | Vollmetall (Aluminium & Stahl) |
| Magazinkapazität | ca. 125 BBs (Mid-Cap S-Mag) |
| Lauf | 6,03 mm Präzisionslauf |
| Anschluss | T-Plug (Dean) |
bitte beachten Sie die folgenden wichtigen rechtlichen Informationen zum Erwerb und Umgang mit Airsoft-Waffen, deren Bewegungsenergie maximal 0,5 Joule beträgt:
1. Waffenrechtliche Einordnung (max. 0,5 Joule): Airsoft-Waffen mit einer Bewegungsenergie (Mündungsenergie) von maximal 0,5 Joule gelten in Deutschland nicht als Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes (WaffG). Sie werden rechtlich als Spielzeug eingestuft und unterliegen daher grundsätzlich nicht den strengen Erlaubnispflichten des Waffengesetzes bezüglich Erwerb und Besitz von Schusswaffen.
2. Anscheinswaffen-Eigenschaft und das Führverbot (§ 42a WaffG): Auch wenn diese Airsoft-Waffen nicht dem vollen Waffengesetz unterliegen, können sie aufgrund ihrer realistischen äußeren Form den Anschein einer echten Schusswaffe erwecken. Damit fallen sie unter den Begriff der Anscheinswaffen gemäß § 42a WaffG. Das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden kann.
Was bedeutet "Führen"? Führen bedeutet, die Waffe zugriffsbereit außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen Geschäftsraumes oder des eigenen befriedeten Besitztums (z. B. eigenes Grundstück) bei sich zu haben.
Zulässiger Transport: Der Transport der Airsoft-Waffe ist erlaubt, wenn er in einem verschlossenen Behältnis erfolgt (z. B. Futteral mit Schloss, verschlossener Koffer) und die Waffe darin nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit ist. Der Transport muss zudem zu einem Bedürfnis erfolgen (z. B. Fahrt zum Airsoft-Spielfeld, zum Händler für Reparatur).
3. Mindestalter für den Erwerb: Der Erwerb (Kauf) von Airsoft-Waffen mit einer Bewegungsenergie von maximal 0,5 Joule ist in Deutschland erst Personen gestattet, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.
4. Erwerb durch Minderjährige (14-17 Jahre) und der Taschengeldparagraph (§ 110 BGB): Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) sind beschränkt geschäftsfähig. Verträge, die sie schließen, bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (Eltern).
Der sogenannte Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) besagt, dass ein Minderjähriger einen Vertrag auch ohne vorherige Zustimmung der Eltern wirksam schließen kann, wenn er die Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm von den Eltern oder mit deren Zustimmung von Dritten zur freien Verfügung überlassen wurden (z. B. Taschengeld).
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
