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Golden Eagle

6673 Machine Gun Replica 0,5 Joule

6673 Machine Gun Replica 0,5 Joule

Normaler Preis €375,51 EUR
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Die Golden Eagle 6673 MCR LMG Airsoft Replika ist eine Nachbildung des FightLite MCR (Mission Configurable Rifle), einer vielseitigen Waffe auf AR-Plattform, die als leichtes Maschinengewehr fungiert. Diese Replika zeichnet sich durch ihre robuste Konstruktion und ihr realistisches Gewicht aus.

Hergestellt aus einer Kombination von Metall (Stahl und Aluminium) und widerstandsfähigem Polymer, bietet die 6673 sowohl Haltbarkeit als auch ein authentisches Handling.

Konstruktion & Materialien:

  • **Materialien:** Hauptbestandteile aus Metall (Stahl und Aluminium) und Polymer.
  • Metall Body (angenommen).
  • **Stahlteile:** Klappbares Zweibein, Laufsicherungshebel, Replica-Body (oft als Stahl angegeben), Trigger Guard, Schrauben, Pins, Munitionsgurtzuführfenster (Feature, nicht unbedingt Gurt inkludiert), Ladehebel mit Führung, Visierung (oft Teile davon).
  • **Aluminiumteile:** Picatinny-Schienenbaugruppe (Handschutz), thermische Laufhülle, Mündungsvorrichtung, Außenlauf, Gasblock-Replika, mechanische Visierungen (Oft Basis).
  • **Polymerteile:** Gasregulator (Nachbildung), Hinterschaft, Pistolengriff, Frontgriff.

Internals:

Im Inneren der Golden Eagle 6673 arbeitet eine solide **V2 Gearbox**, die für Upgrades geeignet ist. Sie ist ausgestattet mit:

  • 8mm Kugellagern.
  • Piston mit Stahlzahnreihe.
  • **Federschnellwechselsystem**.
  • Angetrieben von einem **High Torque Long Shaft Motor**.

Magazin:

Die Replika wird typischerweise mit einem **elektrischen Boxmagazin** geliefert, das eine Kapazität von ca. **2000 bis 2600 Schuss** BBs hat. Das Magazin unterstützt **Auto** und **Sound Control** Modi zur BB-Zuführung und wird üblicherweise mit **AA Batterien** betrieben (nicht im Lieferumfang enthalten). Die Replika ist zudem mit den meisten Standard M4/AR15 AEG Magazinen kompatibel.

Features & Funktionen:

  • **Schnellwechsel-Laufsystem** für einfacheren Transport.
  • Einstellbarer Hinterschaft (6-Positionen).
  • Einstellbares Hop-Up System.
  • Metall Handschutz (oft RIS oder KeyMod) mit Picatinny Top Rail für Zubehör.
  • Klappbare, einstellbare Visierungen.
  • Klappbares Zweibein aus Stahl.
  • Inklusive **Frontgriff** (Typ variiert).

Technische Daten:

  • Modell: Golden Eagle 6673 MCR LMG Airsoft Replika Black
  • Hersteller: Golden Eagle
  • System: Electric (AEG)
  • Gearbox: V2 (8mm Kugellager, Full Metal, Upgrade-fähig)
  • Motor: Long Type (High Torque angenommen)
  • Hop-Up: Ja (Einstellbar)
  • Innenlauflänge [mm]: ca. 363 - 395
  • Mündungsgewinde: 14mm CCW (Negativgewinde)
  • Material: Metall (Body, Handschutz, Lauf etc.), Stahl (Teile), Polymer (Schaft, Griff, Frontgriff etc.)
  • Produktgewicht (Replika ohne Magazin): ca. 3.5 - 3.7 kg
  • Produktgewicht (mit Boxmagazin): ca. 4.5 - 5.5 kg (Schätzung)
  • Produktlänge: ca. 840mm - 925mm (Einstellbar)
  • Länge minimal [mm]: ca. 840
  • Magazintyp: Elektrisches Boxmagazin
  • Magazinkapazität [Schuss]: ca. 2000 - 2600
  • Magazin Stromversorgung: AA Batterien (Anzahl variiert)
  • Magazin Modi: Auto, Sound Control
  • Feuermodi: Semi-Auto, Full-Auto, Safety
  • Blow Back: Nein
  • MOSFET/ETU: Nein
  • Federschnellwechselsystem: Ja
  • Schnell zerlegbarer Lauf: Ja
  • Schaft: Einstellbar (6-Positionen, Polymer angenommen)
  • Handschutz: Metall (RIS/KeyMod angenommen)
  • Visierung: Klappbar (Einstellbar)
  • Anschluss: Typ variiert (Standard: Small Tamiya, in Stock - Nicht angegeben im Text)
  • Hauptfeder: Standardfeder installiert.
  • Zusätzliche Federn: Nicht enthalten.
  • Altersfreigabe: Nicht angegeben.

Lieferumfang:

  • Golden Eagle 6673 MCR LMG Airsoft Replika
  • Elektrisches Boxmagazin (ca. 2000-2600 Schuss)
  • Anleitung / Manual
  • Reinigungsstab (plausibel)
  • Frontgriff (Typ variiert, z.B. Vertical oder Angled - Polymer angenommen)
  • Dummy Rounds / Munitionsgurt (Manchmal enthalten, abhängig von der Version)

Akku für Replika und Ladegerät sind NICHT im Lieferumfang enthalten. AA Batterien für das Magazin sind ebenfalls NICHT im Lieferumfang enthalten (bitte separat bestellen).

Zusätzliche Federn sind NICHT im Lieferumfang enthalten.

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Eigenschaft Wert
Batterie enthalten Nein
Blow Back Nein
Produktlänge [cm] 92.50
Produktgewicht [g] 3530
Stromversorgung Elektrisch
Material Metal, Plastic
Mündungsgeschwindigkeit 220 FPS, 0,5 Joule
Feuermodus Full-auto, Semi-auto
Gearbox Version Gearbox v2
Hop-Up Ja
Minimale Länge [mm] 840
Magazinkapazität [Stück] 300
MOSFET/ETU Nein
Gewindetyp am Lauf 14mm CCW

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bitte beachten Sie die folgenden wichtigen rechtlichen Informationen zum Erwerb und Umgang mit Airsoft-Waffen, deren Bewegungsenergie maximal 0,5 Joule beträgt:

1. Waffenrechtliche Einordnung (max. 0,5 Joule): Airsoft-Waffen mit einer Bewegungsenergie (Mündungsenergie) von maximal 0,5 Joule gelten in Deutschland nicht als Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes (WaffG). Sie werden rechtlich als Spielzeug eingestuft und unterliegen daher grundsätzlich nicht den strengen Erlaubnispflichten des Waffengesetzes bezüglich Erwerb und Besitz von Schusswaffen.

2. Anscheinswaffen-Eigenschaft und das Führverbot (§ 42a WaffG): Auch wenn diese Airsoft-Waffen nicht dem vollen Waffengesetz unterliegen, können sie aufgrund ihrer realistischen äußeren Form den Anschein einer echten Schusswaffe erwecken. Damit fallen sie unter den Begriff der Anscheinswaffen gemäß § 42a WaffG. Das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden kann.

Was bedeutet "Führen"? Führen bedeutet, die Waffe zugriffsbereit außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen Geschäftsraumes oder des eigenen befriedeten Besitztums (z. B. eigenes Grundstück) bei sich zu haben.

Zulässiger Transport: Der Transport der Airsoft-Waffe ist erlaubt, wenn er in einem verschlossenen Behältnis erfolgt (z. B. Futteral mit Schloss, verschlossener Koffer) und die Waffe darin nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit ist. Der Transport muss zudem zu einem Bedürfnis erfolgen (z. B. Fahrt zum Airsoft-Spielfeld, zum Händler für Reparatur).

3. Mindestalter für den Erwerb: Der Erwerb (Kauf) von Airsoft-Waffen mit einer Bewegungsenergie von maximal 0,5 Joule ist in Deutschland erst Personen gestattet, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.

4. Erwerb durch Minderjährige (14-17 Jahre) und der Taschengeldparagraph (§ 110 BGB): Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) sind beschränkt geschäftsfähig. Verträge, die sie schließen, bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (Eltern).

Der sogenannte Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) besagt, dass ein Minderjähriger einen Vertrag auch ohne vorherige Zustimmung der Eltern wirksam schließen kann, wenn er die Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm von den Eltern oder mit deren Zustimmung von Dritten zur freien Verfügung überlassen wurden (z. B. Taschengeld).

Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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