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A&K

A&K Cybergun MK46 Black Airsoft Machine Gun 0,5 Joule

A&K Cybergun MK46 Black Airsoft Machine Gun 0,5 Joule

Normaler Preis €625,87 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €625,87 EUR
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Das Airsoft Maschinengewehr von A&K verfügt über Markings des belgischen Feuerwaffenherstellers **FN Herstal** (unter Lizenz von Cybergun). Das MK46 ist eine modifizierte Version des M249 Gewehrs, das ursprünglich als FN Minimi entstand. Das A&K MK46 Airsoft Maschinengewehr ist aus Metall (inklusive Stahl) und Kunststoff (verstärktes Polymer) gefertigt. Es ist eine solide und langlebige Replica, die Ergonomie und angemessenes Gewicht bietet.

Konstruktion & Materialien:

  • **Stahlteile**: Klappbares Zweibein, Laufsicherungshebel, Replica-Body, Trigger Guard, Schrauben, Pins, Munitionsgurtzuführfenster, Ladehebel mit Führungen.
  • **Aluminiumteile**: Picatinny-Schienenbaugruppe, thermische Laufhülle, Mündungsvorrichtung, Außenlauf, Gasblock-Replika, mechanische Visierungen.
  • **Polymerteile**: Nachbildung des Gasregulators, Hinterschaft, Pistolengriff. Ein Frontgriff aus Kunststoff ist im Set enthalten.
  • Verfügt über Markings des Herstellers FN Herstal (unter Lizenz von Cybergun).

Internals:

Die Replica ist mit einer **M249 Gearbox** mit **Federschnellwechselsystem** ausgestattet. Im Inneren der Gearbox finden sich unter anderem **18:1 Zahnräder**, **8mm Kugellager**, ein **Piston mit voller Stahlzahnreihe**, Aluminium Piston Head, Aluminium Cylinder Head und Aluminium Nozzle. Die Gearbox enthält eine M120 Feder.

Magazin:

Das mitgelieferte **Boxmagazin** fasst ca. **2.500 Schuss BBs** und ermöglicht effektives Sperrfeuer. Das Magazin wird von **2 AA Batterien** betrieben (nicht im Lieferumfang enthalten). Es verfügt über die Modi **Auto** und **Sound Control**.

Features & Funktionen:

  • **Schnellwechsel-Laufsystem**: Ermöglicht schnelles Abnehmen des Laufs für einfacheren Transport der Replica.
  • Inklusive **Vertical Grip** aus Polymer (im Set enthalten).
  • Klappbares Zweibein aus Stahl.
  • Mechanische Visierungen aus Aluminium (Einstellbar angenommen).
  • Der Hauptfeuermodus ist **Full-Auto**.
  • Hohes Gewicht von über 6.5 kg für zusätzlichen Realismus.

Technische Daten:

  • Modell: A&K Cybergun MK46 MOD 0 Airsoft Machine Gun Black
  • Hersteller: A&K
  • Lizenz: FN Herstal (via Cybergun)
  • System: Electric
  • Gearbox: M249 Gearbox (mit Federschnellwechselsystem)
  • Motor: Hi-Torque (Typ nicht spezifiziert)
  • Hop-Up: Ja (Einstellbar über Visierung angenommen)
  • Innenlauflänge [mm]: Nicht angegeben
  • Mündungsgewinde: 14mm CCW (Negativgewinde)
  • Material: Stahl, Aluminium, Polymer
  • Produktgewicht: über 6.5 kg
  • Produktlänge: Nicht angegeben (mit Schnellwechsel-Laufsystem)
  • Magazinkapazität [Schuss]: ca. 2500 (Boxmagazin)
  • Magazin Stromversorgung: 2 AA Batterien (Nicht enthalten)
  • Magazin Modi: Auto, Sound Control
  • Feuermodi: Full-Auto
  • Blow Back: Nein
  • Kugellager Durchmesser [mm]: 8
  • Farbe: Black
  • Federschnellwechselsystem: Ja
  • Schnell zerlegbarer Lauf: Ja
  • Altersfreigabe: Nicht angegeben.

Lieferumfang:

  • A&K Cybergun MK46 MOD 0 Airsoft Machine Gun Replica
  • Boxmagazin (ca. 2.500 Schuss)
  • Vertical Grip (Polymer)
  • Reinigungsstab
  • Anleitung (Instruction)
  • Klappbares Zweibein (Teil der Replica)
  • Schnell zerlegbarer Lauf (Feature der Replica)
  • Mechanische Visierungen (Teil der Replica)

Akku für Replica und Ladegerät sind NICHT im Lieferumfang enthalten. 2 AA Batterien für das Magazin sind ebenfalls NICHT im Lieferumfang enthalten (bitte separat bestellen).

Zusätzliche Federn sind NICHT im Lieferumfang enthalten.

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Eigenschaft Wert
Batterie enthalten Nein
Lagerdurchmesser [mm] 8
Blow Back Nein
Farbe Black
Produktlänge [cm] 93
Produktgewicht [g] 6560
Stromversorgung Elektrisch
Mündungsgeschwindigkeit 220 FPS, 0,5 Joule
Feuermodus Full-auto
Gearbox Version Gearbox m249
Hop-Up Ja
Innenlauflänge [mm] 350
Minimale Länge [mm] 850
Magazinkapazität [Stück] 2500
MOSFET/ETU Nein
Quick Spring Change System Ja
Steckertyp Tamiya small

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bitte beachten Sie die folgenden wichtigen rechtlichen Informationen zum Erwerb und Umgang mit Airsoft-Waffen, deren Bewegungsenergie maximal 0,5 Joule beträgt:

1. Waffenrechtliche Einordnung (max. 0,5 Joule): Airsoft-Waffen mit einer Bewegungsenergie (Mündungsenergie) von maximal 0,5 Joule gelten in Deutschland nicht als Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes (WaffG). Sie werden rechtlich als Spielzeug eingestuft und unterliegen daher grundsätzlich nicht den strengen Erlaubnispflichten des Waffengesetzes bezüglich Erwerb und Besitz von Schusswaffen.

2. Anscheinswaffen-Eigenschaft und das Führverbot (§ 42a WaffG): Auch wenn diese Airsoft-Waffen nicht dem vollen Waffengesetz unterliegen, können sie aufgrund ihrer realistischen äußeren Form den Anschein einer echten Schusswaffe erwecken. Damit fallen sie unter den Begriff der Anscheinswaffen gemäß § 42a WaffG. Das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden kann.

Was bedeutet "Führen"? Führen bedeutet, die Waffe zugriffsbereit außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen Geschäftsraumes oder des eigenen befriedeten Besitztums (z. B. eigenes Grundstück) bei sich zu haben.

Zulässiger Transport: Der Transport der Airsoft-Waffe ist erlaubt, wenn er in einem verschlossenen Behältnis erfolgt (z. B. Futteral mit Schloss, verschlossener Koffer) und die Waffe darin nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit ist. Der Transport muss zudem zu einem Bedürfnis erfolgen (z. B. Fahrt zum Airsoft-Spielfeld, zum Händler für Reparatur).

3. Mindestalter für den Erwerb: Der Erwerb (Kauf) von Airsoft-Waffen mit einer Bewegungsenergie von maximal 0,5 Joule ist in Deutschland erst Personen gestattet, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.

4. Erwerb durch Minderjährige (14-17 Jahre) und der Taschengeldparagraph (§ 110 BGB): Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) sind beschränkt geschäftsfähig. Verträge, die sie schließen, bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (Eltern).

Der sogenannte Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) besagt, dass ein Minderjähriger einen Vertrag auch ohne vorherige Zustimmung der Eltern wirksam schließen kann, wenn er die Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm von den Eltern oder mit deren Zustimmung von Dritten zur freien Verfügung überlassen wurden (z. B. Taschengeld).

Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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