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Action Army

Action Army AAC T11 Short Bolt Action Sniper Rifle

Action Army AAC T11 Short Bolt Action Sniper Rifle

Normaler Preis €219,90 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €219,90 EUR
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Das von Action Army entworfene und hergestellte AAC T11 Short Bolt Action Sniper Rifle ist eine aus Polymer und Metall gefertigte Nachbildung der R700-Serie von Repetiergewehren.
Dieses 880mm lange Federdruckgewehr ist aus hochwertigen Metalllegierungen und ABS-Polymer gefertigt und wird von einem abnehmbaren Magazin mit einer Kapazität von 50 Schuss gespeist. Die AAC T11 wiegt ca. 1800g und schießt aus einem 300mm langen Innenlauf mit einer klassischen Repetierbewegung. Die minimalistischen Polymer-Ausstattung ohne Schaft sind im "abgesägten" Stil gefertigt und verleihen der Waffe eine kompakte Größe. Der Nachbau ist mit einer Picatinny-Schiene auf der Oberseite ausgestattet. Diese ermöglicht es dem Benutzer, verschiedene Optiken zu befestigen, die seinen Vorlieben entsprechen. Das integrierte 28-mm-CCW-Gewinde nimmt verschiedene Mündungsvorrichtungen auf, darunter Schalldämpfer und Leuchtspurgeschosse. Ein zusätzlicher Handstopp an der Vorderseite erhöht den Komfort und die Kontrolle des Nachbaus. Das abnehmbare Scheinmagazin ist ein clever gestaltetes Fach zur Aufbewahrung von Kleinteilen wie Sechskant- oder Torx-Schlüsseln.
Die Out-of-the-Box-Performance ist für CQB- und Nahkampf-Schießen ausreichend, was sie vor allem für Spiele, die nur im Frühjahr stattfinden, nützlich macht. Die Kompatibilität mit dem VSR-10-System ermöglicht eine einfache innere Abstimmung und Anpassung.

 INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

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Eigenschaft Wert
Antriebsart Federdruck
Bedienseite Rechts
Hopup Variabel
Innenlauflänge 300 mm
Joule 0.8 J (ca. 295 FPS, 0.20g BB)
Kaliber 6mm
Laufgewinde 28mm CCW
Magazinkapazität 50 Schuss
Schussmodus Einzelschuss
Waffenmodell VSR-10
Länge 74 cm
Länge verpackt 93 cm
Breite verpackt 23 cm
Höhe verpackt 12 cm
Gewicht 1.776 kg
Gewicht verpackt 2.42 kg

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Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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