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Golden Eagle

F686SD6 submachine airsoft gun 0,5 Joule

F686SD6 submachine airsoft gun 0,5 Joule

Normaler Preis €183,92 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €183,92 EUR
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Hergestellt überwiegend aus **Polyamid (Nylon)**, ist diese Airsoft-Maschinenpistole eine Replica, deren grundlegendes und bekanntes Design von vielen Spezialeinheiten weltweit verwendet wird (Deutet auf MP5SD6 Design hin). Sie verfügt über Metallkomponenten wie die Mündungsvorrichtung, die Schaftführung und die Riemenöse.

✨ Modernes Polyamid (Nylon) Konstruktion ✨:

Die Replica besteht überwiegend aus **Polyamid (Nylon)** für das Hauptgehäuse, was für ein leichtes und dennoch widerstandsfähiges Handling sorgt. **Metallkomponenten** umfassen die Mündungsvorrichtung, die Schaftführung und die Riemenöse.

✨ Design & Ambidextre Bedienung ✨:

Das grundlegende und bekannte Design dieser Maschinenpistole (entspricht optisch wahrscheinlich dem MP5SD6) wird von vielen Spezialeinheiten weltweit verwendet. Die Replica ist dank der **zweiseitigen Manipulatoren** (Bedienelemente) für Links- und Rechtshänder bequem zu bedienen.

⚙️ Technische Merkmale & Internals:

Die Replica verfügt über folgende Features:

  • 6.03mm Innenlauf mit einer Länge von 208mm.
  • 7mm Kugellager.
  • QD Mündungsvorrichtung (Schnellwechsel-Design).
  • 14mm CCW Gewinde auf dem Lauf.

Magazine:

Das Kit enthält ein Magazin.


Technische Daten:

  • Modell: F686SD6 (Deutet auf MP5SD6 Design hin)
  • Hersteller: Nicht im Text erwähnt (ggf. Golden Eagle basierend auf Modellnummernschema).
  • System: S-AEG (Semi-Automatic Electric Gun)
  • Energie: Nicht angegeben.
  • Mündungsgeschwindigkeit: Nicht angegeben.
  • Gearbox: Typ nicht spezifiziert (enthält 7mm Kugellager).
  • Hop-Up Chamber: Nicht im Text erwähnt.
  • Hop-Up Gummi: Nicht im Text erwähnt.
  • Innenlauf: 6.03mm Präzision, 208mm Länge.
  • Feuermodi: Semi-auto, Safety (Weitere Modi nicht spezifiziert).
  • Blow Back: Nein (Angenommen)
  • Motor: Nicht im Text erwähnt.
  • Gear Ratio: Nicht im Text erwähnt.
  • Kugellager / Gleitlager: 7mm Kugellager.
  • Material: Polyamid / Nylon (Hauptmaterial des Gehäuses), Metall (Mündungsvorrichtung / Schalldämpfer, Schaftführung, Sling Handle / Riemenöse).
  • Finish: Nicht spezifiziert.
  • Markings: Nicht im Text erwähnt.
  • Design: Siehe Modellbezeichnung (MP5SD6 Look).
  • Länge: ca. [Bitte Länge einfügen].
  • Gewicht: ca. [Bitte Gewicht einfügen].
  • Handschutz: Integriert (mit Schalldämpfer).
  • Schaft: Typ nicht explizit im Text erwähnt (Schaftführung aus Metall).
  • Visierung: Nicht im Text erwähnt.
  • Schienensystem: Nicht im Text erwähnt.
  • Mündungsgewinde: 14mm CCW (Linksgewinde) (auf Lauf).
  • Mündungsaufsatz: QD Mündungsvorrichtung / Schalldämpfer (im Kit enthalten).
  • Anschluss: Nicht im Text erwähnt.
  • Akku: Benötigt. Nicht im Lieferumfang. Position nicht im Text erwähnt (typisch Handguard oder Stock bei MP5SD).
  • Empfohlener Akku: Typ/Volt/Anschluss nicht im Text erwähnt.
  • Hauptfeder: Installiert (Typ nicht spezifiziert).
  • Zusätzliche Federn: Nicht enthalten.
  • Magazintyp: Nicht im Text erwähnt.
  • Magazinkapazität: Nicht im Text erwähnt.

Lieferumfang:

Basierend auf dem von Ihnen bereitgestellten Text ist folgendes im Lieferumfang enthalten:

  • F686SD6 Airsoft Replica
  • Magazin
  • Cutter
  • Packung BBs
  • Schalldämpfer

Folgendes ist, laut dem Text, **NICHT** im Lieferumfang enthalten:

  • Akku
  • Ladegerät
  • Zusätzliche Federn sind nicht enthalten.
  • Keine weiteren Zubehörteile wie Reinigungsstab, Anleitung, Adapter oder Werkzeug (außer dem "Cutter") werden im Text als enthalten erwähnt.

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Eigenschaft Wert
Batterie enthalten Ja
Lagerdurchmesser [mm] 7
Farbe Black
Produktlänge [cm] 79
Produktgewicht [g] 2100
Stromversorgung Elektrisch
Dystrybutor Odpowiedzialny in der EU GF CORP Sp. Z o.o. Sp.k. ul. Jana Długosza 42-46 51-162 Wrocław Polska info@gfcorp.pl
Mündungsgeschwindigkeit 113 m/s, 1.28 Joule
Feuermodus Full-auto, Semi-auto
Gearbox Version Gearbox v2
Hop-Up Ja
Innenlauflänge [mm] 208
Minimale Länge [mm] 540
Magazinkapazität [Stück] 220
MOSFET/ETU Nein
nethansa TAK
WYSYŁKA INPOST Nein
Patrol Base Nein
Quick Spring Change System Ja
Steckertyp Tamiya small

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bitte beachten Sie die folgenden wichtigen rechtlichen Informationen zum Erwerb und Umgang mit Airsoft-Waffen, deren Bewegungsenergie maximal 0,5 Joule beträgt:

1. Waffenrechtliche Einordnung (max. 0,5 Joule): Airsoft-Waffen mit einer Bewegungsenergie (Mündungsenergie) von maximal 0,5 Joule gelten in Deutschland nicht als Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes (WaffG). Sie werden rechtlich als Spielzeug eingestuft und unterliegen daher grundsätzlich nicht den strengen Erlaubnispflichten des Waffengesetzes bezüglich Erwerb und Besitz von Schusswaffen.

2. Anscheinswaffen-Eigenschaft und das Führverbot (§ 42a WaffG): Auch wenn diese Airsoft-Waffen nicht dem vollen Waffengesetz unterliegen, können sie aufgrund ihrer realistischen äußeren Form den Anschein einer echten Schusswaffe erwecken. Damit fallen sie unter den Begriff der Anscheinswaffen gemäß § 42a WaffG. Das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden kann.

Was bedeutet "Führen"? Führen bedeutet, die Waffe zugriffsbereit außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen Geschäftsraumes oder des eigenen befriedeten Besitztums (z. B. eigenes Grundstück) bei sich zu haben.

Zulässiger Transport: Der Transport der Airsoft-Waffe ist erlaubt, wenn er in einem verschlossenen Behältnis erfolgt (z. B. Futteral mit Schloss, verschlossener Koffer) und die Waffe darin nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit ist. Der Transport muss zudem zu einem Bedürfnis erfolgen (z. B. Fahrt zum Airsoft-Spielfeld, zum Händler für Reparatur).

3. Mindestalter für den Erwerb: Der Erwerb (Kauf) von Airsoft-Waffen mit einer Bewegungsenergie von maximal 0,5 Joule ist in Deutschland erst Personen gestattet, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.

4. Erwerb durch Minderjährige (14-17 Jahre) und der Taschengeldparagraph (§ 110 BGB): Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) sind beschränkt geschäftsfähig. Verträge, die sie schließen, bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (Eltern).

Der sogenannte Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) besagt, dass ein Minderjähriger einen Vertrag auch ohne vorherige Zustimmung der Eltern wirksam schließen kann, wenn er die Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm von den Eltern oder mit deren Zustimmung von Dritten zur freien Verfügung überlassen wurden (z. B. Taschengeld).

Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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