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G&G

G&G ARP 556 V2S S-AEG

G&G ARP 556 V2S S-AEG

Normaler Preis €333,59 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €333,59 EUR
Sale Ausverkauft
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Die von G&G entworfene und hergestellte ARP 556 V2S ist ein hochwertiger Nachbau, der im Rahmen des Combat Machine-Projekts entwickelt wurde. Die Hauptidee von CM war es, ein erschwingliches Modell zu liefern, das dennoch eine hohe Qualität der internen Mechanismen und die Verwendung der bestmöglichen verfügbaren Materialien bietet.
Dieser 510/600 mm lange Nachbau wird aus einem Midcap-Magazin gespeist, wiegt etwa 2100 g und schießt im halbautomatischen Modus.
Die Hauptelemente wie Receiver, Handschutz und Hinterschaft sind aus hochwertigen, glasfaserverstärkten Polymeren gefertigt, die das Modell leicht und dennoch sehr robust machen. Der äußere Lauf, das Pufferrohr und andere kleinere Elemente sind aus Metall gefräst.
An der Vorderseite befindet sich ein MLOK-Handschutz aus Aluminium mit einer RIS-Schiene an der Oberseite. Dieses Setup ermöglicht es dem Benutzer, verschiedene Zubehörteile zu befestigen, die seinen Vorlieben oder Einsatzanforderungen entsprechen.
Der Lauf ist mit einem 14 mm CCW-Gewinde ausgestattet und kann verschiedene Mündungsvorrichtungen, Schalldämpfer und Tracer aufnehmen. Der einziehbare Schaft aus hochwertigem Polymer ist komfortabel in der Handhabung. Er ist auch auf engem Raum leicht zu handhaben und einfach zu verstauen. Die Batterie befindet sich im Inneren des Pufferrohrs.
Dank der hochwertigen Materialien und der hohen Leistung ist die ARP 556 V2S eine ideale Wahl für Einsteiger und Veteranen, die einen Nachbau der Spitzenklasse in einem vernünftigen Preissegment suchen.

INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

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Eigenschaft Wert
Bedienseite Links
Gearbox Version V2 Custom
Hopup Variabel
Innenlauflänge 128 mm
Joule 1.5 J (ca. 404 FPS, 0.20g BB)
Kaliber 6mm
Laufgewinde 14mm CCW
Magazinkapazität 300 Schuss
Motor Bauform Long
Schienensystem M-Lok, Picatinny Rail
Schussmodus Halbautomatisch
Stecker Mini Tamiya
Waffenmodell M4/M16


Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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