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G&G

G&G M1903 A3 Co2

G&G M1903 A3 Co2

Normaler Preis €519,90 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €519,90 EUR
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Die von G&G entwickelte und hergestellte M1903 A3 Co2 ist eine hochwertige Replik des letzten Standard-Pinsgewehrs, das von der US-Armee und ihren Streitkräften eingesetzt wurde.
Es wurde aus den Erfahrungen des Philippinisch-Amerikanischen Krieges entwickelt, in dem das Springfield Krag-Joergensen Gewehr im Vergleich zum Mauser Modell 1893, das von den Filipinos verwendet wurde, als veraltet und unhandlich angesehen wurde. Das M1903 wurde als einfache, aber hocheffektive Waffe anerkannt und wurde im Ersten Weltkrieg, in den ersten Phasen des Zweiten Weltkriegs und in weiteren Konflikten in speziellen Funktionen eingesetzt. Gegenwärtig wird sie häufig als Jagd- und Sportwaffe verwendet, wobei bestimmte Modelle sehr begehrte Sammlerstücke sind. Das Modell A3 wurde mit überarbeiteter Visierung und Modifikationen für eine schnellere und einfachere Massenproduktion entwickelt.
Diese 1118mm lange Nachbildung wird aus einem herausnehmbaren Magazin mit 9 Schuss und einer einzelnen Co2-Kapsel gespeist. Sie wiegt ca. 2900g und schießt im klassischen Einzelschussmodus mit einer für DrehPinskonstruktionen typischen Bewegung. Hervorragende Materialien und Verarbeitung garantieren die reibungslose und realistische Funktion des Verschlusses während des Gebrauchs.
Die Replik ist hauptsächlich aus hochwertigen Metalllegierungen, Stahl und Holz gefertigt. Der Schaft ist aus echtem Holz gefertigt. Der Lauf, der Verschluss, der Receiver und die Visierung sind aus Metall gefertigt, während der Abzugsbügel, der Abzug, die Pins und einige kleinere Elemente aus Stahl bestehen.
Dank der hochwertigen Materialien und der hohen Leistung ist die M1903 A3 Co2 die ideale Wahl für Spieler, die eine erstklassige Replik für Airsoft und historische Reenactment-Veranstaltungen suchen. 


INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

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Eigenschaft Wert
Antriebsart CO2
Hopup Variabel
Innenlauflänge 577 mm
Joule 2.7 J (ca. 541 FPS, 0.20g BB)
Kaliber 6mm
Laufgewinde None
Magazinkapazität 9 Schuss
Schussmodus Einzelschuss
Waffenmodell M1903
Länge 111.7 cm
Länge verpackt 117.4 cm
Breite 11.6 cm
Breite verpackt 26.8 cm
Höhe 4.8 cm
Höhe verpackt 9.4 cm
Gewicht 2.88 kg
Gewicht verpackt 5.3 kg

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Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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