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G&G RK74 CQB E.T.U. S-AEG
G&G RK74 CQB E.T.U. S-AEG
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Die von G&G entwickelte und hergestellte RK74 CQB ist eine hochwertige Replik eines der kultigsten Sturmgewehre aller Zeiten. Das überarbeitete Modell ist mit einem anatomischen Pistolengriff, einem einziehbaren Schaft und einem Aluminium-Handschutz ausgestattet.
Der 690/780mm lange Nachbau wird aus einem Midcap-Magazin gespeist, wiegt rund 2900g und schießt im halbautomatischen Modus.
Der Nachbau ist hauptsächlich aus hochwertigen Metalllegierungen, Stahl und Polymeren gefertigt. Das Gehäuse, der Handschutz, der äußere Lauf, das Pufferrohr und die Visierung sind aus Metall gefräst. Der Pistolengriff, der einziehbare Schaft und das Magazin sind aus Polymer gefertigt, während der Abzugsbügel, die Staubschutzkappe und einige kleinere Elemente aus Stahl bestehen.
An der Vorderseite befindet sich ein Keymod-Handschutz aus Aluminium mit einer Schiene an der Oberseite. Dieses Setup ermöglicht es dem Benutzer, verschiedene Zubehörteile zu befestigen, die seinen Vorlieben oder Einsatzanforderungen entsprechen.
Der Lauf ist mit einem 14-mm-CCW-Gewinde ausgestattet und kann verschiedene Mündungsvorrichtungen, Schalldämpfer und Tracer aufnehmen. Der einziehbare Schaft aus hochwertigem Polymer ist komfortabel in der Handhabung. Er ist auch in engen Räumen leicht zu handhaben und einfach zu verstauen. Die Batterie befindet sich unter der Staubschutzkappe.
Die mit MOSFETs ausgestattete V3-Gearbox ist mit einem innovativen ETU-System gepaart, das eine hervorragende Reaktionszeit und Auslösequalität gewährleistet.
Dank der hochwertigen Materialien und der hohen Leistung ist die RK74 CQB die ideale Wahl für Einsteiger und Veteranen, die einen Nachbau der Premiumklasse zu einem vernünftigen Preis suchen.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
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Eigenschaft | Wert |
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Bedienseite | Rechts |
Feder-Schnellwechsel-System | Nein |
Gearbox Version | V3 Custom |
Hopup | Variabel |
Innenlauflänge | 233 mm |
Joule | 1.5 J (ca. 404 FPS, 0.20g BB) |
Kaliber | 6mm |
Laufgewinde | 14mm CCW |
Lieferumfang | Bedienungsanleitung, Mid-Cap Magazin, Reinigungsstab, Speedloader |
Magazinkapazität | 115 Schuss |
Military / Commercial Spec | com spec |
MOSFET | Mit Zyklenüberwachung |
Motor TPA | 17 TPA |
Motor Bauform | Short |
Pinnion Gear Shape | O-Shape |
Schienensystem | Key Mod, Picatinny Rail |
Schussmodus | Einzelschuss, Halbautomatisch |
Stecker | Mini Tamiya |
Waffenmodell | AK |
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
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