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G&G TGM A2 E.T.U. S-AEG
G&G TGM A2 E.T.U. S-AEG
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Die von G&G entwickelte und hergestellte TGM A2 ist eine hochwertige Nachbildung einer der bekanntesten Maschinenpistolen der Geschichte.
Der 675mm lange Nachbau ist aus Polymer und Metalllegierungen gefertigt und wird aus einem Midcap-Magazin gespeist. Die TGM A2 wiegt ca. 2700g und schießt im halb- oder vollautomatischen Modus.
Der Nachbau ist hauptsächlich aus hochwertigen, glasfaserverstärkten Polymeren gefertigt, was ihn leicht und kostengünstig, aber dennoch sehr haltbar macht. Der äußere Lauf, der Abzug, die RIS-Schiene, die Visierung und andere kleinere Elemente sind aus Metall gefräst. Der feste Schaft, der Receiver, der Pistolengriff und der Handschutz wurden aus Polymer mit Glasfaserzusatz gefertigt.
Der Lauf ist mit einem 14-mm-CCW-Gewinde ausgestattet und kann verschiedene Mündungsvorrichtungen, Schalldämpfer und Tracer aufnehmen.
Dank der kostengünstigen Materialien und der hohen Leistung ist die TGM A2 eine ideale Wahl für Einsteiger und Veteranen, die einen Nachbau der Premiumklasse in einem vernünftigen Preissegment suchen.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
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Eigenschaft | Wert |
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Gearbox Version | V2 Custom |
Hopup | Variabel |
Innenlauflänge | 233 mm |
Joule | 1.4 J (ca. 390 FPS, 0.20g BB) |
Kaliber | 6mm |
Laufgewinde | 14mm CCW |
Magazinkapazität | 200 Schuss |
Motor Bauform | Long |
Schussmodus | Halbautomatisch |
Stecker | Mini Tamiya |
Waffenmodell | MP5 |
Länge | 67.7 cm |
Länge verpackt | 84 cm |
Breite | 27 cm |
Breite verpackt | 27 cm |
Höhe verpackt | 10.3 cm |
Gewicht | 2.73 kg |
Gewicht verpackt | 4.598 kg |
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Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
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