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JG Works

JG0451SMG replica 0,5 Joule

JG0451SMG replica 0,5 Joule

Normaler Preis €118,83 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €118,83 EUR
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Die JG0451 SMG Replica ist eine kompakte und leistungsfähige Airsoft-Maschinenpistole, die sich durch ihre robuste Konstruktion aus Metall, ABS und Stahlelementen auszeichnet. Ihre übersichtliche Größe macht sie zur perfekten Wahl für actionreiche CQB-Gefechte und den Einsatz in beengten Umgebungen.

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✨ Die JG0451 SMG: Kompakt & Einsatzbereit für CQB ✨

Mit ihrem handlichen Format lässt sich die JG0451 SMG hervorragend in urbanen Gebieten und in kleinen, beengten Räumen manövrieren. Die solide Bauweise und die praktischen Features bieten eine zuverlässige Performance direkt aus der Box.

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🏗️ Robuste Konstruktion aus Metall, ABS & Stahl 🏗️:

  • Der Klappschaft, das Magazin und verschiedene kleine Elemente sind aus **Metall** gefertigt.
  • Die gesamte Airsoft-Gun besteht aus einer Kombination von Metall, ABS und **Stahl-Elementen**, was für eine ausgewogene Stabilität und ein realistisches Gefühl sorgt.
  • Der Akku ist praktischerweise im Handgriff untergebracht, was die Handhabung optimiert.
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⚙️ Praktische Merkmale & Technik ⚙️:

  • Kompakte Größe: Ideal für schnelle Bewegungen und CQB-Szenarien.
  • Spezielle Gearbox: Die Airsoft-Gun verfügt über eine speziell entwickelte Gearbox für zuverlässige Leistung.
  • Feuermodi: Die Airsoft-Gun ist für Einzel- und Dauerfeuer ausgelegt (bitte beachten Sie die landesspezifischen gesetzlichen Bestimmungen für Airsoft-Waffen).
  • Magazin: Ein Hi-Cap Magazin mit einer Kapazität von 250 Schuss ist im Lieferumfang enthalten.
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Feuermodi:

Die Replika verfügt über die Feuermodi Sicher und Einzelschuss (Semi-Auto). Die Möglichkeit für Dauerfeuer ist konstruktionsbedingt vorhanden, jedoch für den deutschen Markt bei über 0.5 Joule nur als S-AEG (Semi-Auto Electric Gun) zulässig.

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Technische Daten:

  • Modell: JG0451 SMG Replica
  • Hersteller: Nicht explizit genannt (typisch JG)
  • System: AEG (Automatic Electric Gun)
  • Design: Kompakte SMG
  • Energie: Nicht angegeben.
  • Mündungsgeschwindigkeit: Nicht angegeben.
  • Gearbox: Speziell entwickelt (Typ nicht näher spezifiziert).
  • Hop-Up: Ja (Einstellbar, typisch für AEGs).
  • Innenlauflänge: Nicht angegeben.
  • Innenlauf Durchmesser: Nicht explizit spezifiziert.
  • Feuermodi: Semi-auto, Safety (Fähigkeit für Einzel- und Dauerfeuer erwähnt, für den deutschen Markt als S-AEG jedoch nur Semi-Auto).
  • Blow Back: Nein (angenommen).
  • Motor: Nicht explizit spezifiziert.
  • Gear Ratio: Nicht explizit spezifiziert.
  • Kugellager / Gleitlager: Nicht explizit spezifiziert.
  • Material: Metall (Klappschaft, Magazin, diverse Kleinteile), ABS (Hauptteile), Stahl (einzelne Elemente).
  • Finish: Schwarz.
  • Markings: Nicht explizit im Text erwähnt.
  • Länge: ca. [Bitte Länge einfügen - geklappt/ausgezogen].
  • Gewicht: ca. [Bitte Gewicht einfügen].
  • Handschutz: Integriert, für Akkuaufnahme.
  • Schaft: Klappschaft, Metall.
  • Visierung: Nicht explizit spezifiziert (typisch feste oder integrierte Visiere).
  • Schienensystem: Nicht explizit im Text erwähnt.
  • Mündungsgewinde: Nicht explizit spezifiziert.
  • Mündungsaufsatz: Nicht explizit spezifiziert.
  • Anschluss: Nicht explizit spezifiziert (typisch Small Tamiya).
  • Akku-Lagerung: Im Handgriff.
  • Akku: Im Lieferumfang enthalten (Typ nicht spezifiziert).
  • Ladegerät: Im Lieferumfang enthalten (Typ nicht spezifiziert).
  • Hauptfeder: Installiert (Typ nicht spezifiziert).
  • Zusätzliche Federn: Nicht enthalten.
  • Magazintyp: Hi-Cap.
  • Magazinmaterial: Metall.
  • Magazinkapazität: 250 BBs.
  • Besondere Features: Kompakte Größe für CQB, Akku im Handgriff, Klappschaft.
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Lieferumfang:

Basierend auf dem von Ihnen bereitgestellten Text ist folgendes im Lieferumfang enthalten:

  • JG0451 SMG Replica
  • 1x Magazin (Hi-Cap, 250 BBs)
  • Akku
  • Ladegerät

Folgendes ist, laut dem Text, NICHT im Lieferumfang enthalten:

  • Reinigungsstab
  • Testpackung BBs
  • Bedienungsanleitung

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Eigenschaft Wert
Produktlänge [cm] 52
Produktgewicht [g] 1140
Stromversorgung Elektrisch
Gearbox Version Gearbox special
Minimale Länge [mm] 280
MOSFET/ETU Nein

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bitte beachten Sie die folgenden wichtigen rechtlichen Informationen zum Erwerb und Umgang mit Airsoft-Waffen, deren Bewegungsenergie maximal 0,5 Joule beträgt:

1. Waffenrechtliche Einordnung (max. 0,5 Joule): Airsoft-Waffen mit einer Bewegungsenergie (Mündungsenergie) von maximal 0,5 Joule gelten in Deutschland nicht als Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes (WaffG). Sie werden rechtlich als Spielzeug eingestuft und unterliegen daher grundsätzlich nicht den strengen Erlaubnispflichten des Waffengesetzes bezüglich Erwerb und Besitz von Schusswaffen.

2. Anscheinswaffen-Eigenschaft und das Führverbot (§ 42a WaffG): Auch wenn diese Airsoft-Waffen nicht dem vollen Waffengesetz unterliegen, können sie aufgrund ihrer realistischen äußeren Form den Anschein einer echten Schusswaffe erwecken. Damit fallen sie unter den Begriff der Anscheinswaffen gemäß § 42a WaffG. Das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden kann.

Was bedeutet "Führen"? Führen bedeutet, die Waffe zugriffsbereit außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen Geschäftsraumes oder des eigenen befriedeten Besitztums (z. B. eigenes Grundstück) bei sich zu haben.

Zulässiger Transport: Der Transport der Airsoft-Waffe ist erlaubt, wenn er in einem verschlossenen Behältnis erfolgt (z. B. Futteral mit Schloss, verschlossener Koffer) und die Waffe darin nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit ist. Der Transport muss zudem zu einem Bedürfnis erfolgen (z. B. Fahrt zum Airsoft-Spielfeld, zum Händler für Reparatur).

3. Mindestalter für den Erwerb: Der Erwerb (Kauf) von Airsoft-Waffen mit einer Bewegungsenergie von maximal 0,5 Joule ist in Deutschland erst Personen gestattet, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.

4. Erwerb durch Minderjährige (14-17 Jahre) und der Taschengeldparagraph (§ 110 BGB): Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) sind beschränkt geschäftsfähig. Verträge, die sie schließen, bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (Eltern).

Der sogenannte Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) besagt, dass ein Minderjähriger einen Vertrag auch ohne vorherige Zustimmung der Eltern wirksam schließen kann, wenn er die Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm von den Eltern oder mit deren Zustimmung von Dritten zur freien Verfügung überlassen wurden (z. B. Taschengeld).

Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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