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JG067MG submachine gun replica 0,5 Joule
JG067MG submachine gun replica 0,5 Joule
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Die JG067MG Submachine Gun Replica ist eine kompakte und vielseitige Airsoft-Maschinenpistole, die sich durch ihre Konstruktion aus Metall und Kunststoff sowie einen integrierten Schalldämpfer auszeichnet. Ihre anpassbare Länge und geringe Größe machen sie zu einer idealen Wahl für urbane Operationen und enge Räume.
---✨ Die JG067MG: Kompakt, Anpassbar & Schalldämpfer-Design ✨
Diese Replika ist perfekt für Spieler, die eine wendige und diskrete Option suchen. Die einstellbare Schaftlänge ermöglicht eine individuelle Anpassung, während die Kombination aus Metall- und Kunststoffelementen eine solide Haptik und Langlebigkeit gewährleistet. Der integrierte Schalldämpfer verleiht der Replika eine einzigartige Ästhetik.
---🏗️ Materialien: Metall, Stahl & Kunststoff 🏗️:
- Komponenten wie die Schaftführung, die vordere Eisenvisierung, der Feuerwahlhebel, der Magazinauswurf und der Abzug sind aus **Metall** gefertigt.
- Das Magazin und zwei Punkte zur Befestigung eines Trageriemens bestehen aus **Stahl**.
- Die übrigen Komponenten der Replika, einschließlich des Hauptteils und des integrierten Schalldämpfers, sind aus widerstandsfähigem **Kunststoff** gefertigt.
⚙️ Features & Praktische Details ⚙️:
- Einstellbare Schaftlänge: Ermöglicht die Anpassung der Replika an die Körpergröße und Vorlieben des Benutzers.
- Kompakte Größe: Ideal für Operationen in städtischen Gebieten und kleinen, beengten Räumen.
- Akku im integrierten Schalldämpfer: Die Batterie ist praktisch im integrierten Schalldämpfer der Replika untergebracht.
- Hi-Cap Magazin: Ein Hi-Cap Magazin mit einer Kapazität von 250 BBs ist im Lieferumfang enthalten, was für langanhaltendes Schießvergnügen sorgt.
Feuermodi:
Die Replika verfügt über die Feuermodi Sicher und Einzelschuss (Semi-Auto).
---Technische Daten:
- Modell: JG067MG
- Hersteller: Nicht explizit genannt (typisch JG)
- System: AEG (Automatic Electric Gun)
- Design: Submachine Gun (SMG) mit integriertem Schalldämpfer
- Energie: Nicht angegeben.
- Mündungsgeschwindigkeit: Nicht angegeben.
- Gearbox: Typ nicht spezifiziert (typisch V3 für SMGs dieser Bauart).
- Hop-Up: Ja (Einstellbar, typisch für AEGs).
- Innenlauflänge: Nicht angegeben.
- Innenlauf Durchmesser: Nicht explizit spezifiziert.
- Feuermodi: Semi-auto, Safety.
- Blow Back: Nein (angenommen).
- Motor: Nicht explizit spezifiziert.
- Gear Ratio: Nicht explizit spezifiziert.
- Kugellager / Gleitlager: Nicht explizit spezifiziert.
- Material: Kunststoff (Hauptteile, integrierter Schalldämpfer), Metall (Schaftführung, vordere Visierung, Feuerwahlhebel, Magazinauswurf, Abzug), Stahl (Magazin, Sling Mounts).
- Finish: Schwarz.
- Markings: Nicht explizit im Text erwähnt.
- Länge: ca. [Bitte Länge einfügen - eingezogen/ausgezogen].
- Gewicht: ca. [Bitte Gewicht einfügen].
- Handschutz: Kunststoff, integriert mit dem Schalldämpfer.
- Schaft: Einstellbare Länge, Materialmix.
- Visierung: Feste Eisenvisiere (Front aus Metall).
- Schienensystem: Nicht explizit im Text erwähnt.
- Mündungsgewinde: Nicht explizit spezifiziert (integrierter Schalldämpfer).
- Mündungsaufsatz: Integrierter Schalldämpfer.
- Anschluss: Nicht explizit spezifiziert (typisch Small Tamiya).
- Akku-Lagerung: Im integrierten Schalldämpfer.
- Akku: Im Lieferumfang enthalten (Typ nicht spezifiziert).
- Ladegerät: Im Lieferumfang enthalten (Typ nicht spezifiziert).
- Hauptfeder: Installiert (Typ nicht spezifiziert).
- Zusätzliche Federn: Nicht enthalten.
- Magazintyp: Hi-Cap.
- Magazinmaterial: Stahl (Magazinbox).
- Magazinkapazität: 250 BBs.
Lieferumfang:
Basierend auf dem von Ihnen bereitgestellten Text ist folgendes im Lieferumfang enthalten:
- JG067MG Submachine Gun Replica
- 1x Magazin (Hi-Cap, 250 BBs)
- Akku
- Ladegerät
- Reinigungsstab
- Eine Testpackung BBs
- Bedienungsanleitung
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Eigenschaft | Wert |
---|---|
Batterie enthalten | Ja |
Blow Back | Nein |
Produktlänge [cm] | 77 |
Produktgewicht [g] | 1900 |
Stromversorgung | Elektrisch |
Mündungsgeschwindigkeit | 110 m/s, 1.21 Joule |
Feuermodus | Full-auto, Semi-auto |
Gearbox Version | Gearbox v2 |
Hop-Up | Ja |
Innenlauflänge [mm] | 230 |
Minimale Länge [mm] | 640 |
Magazinkapazität [Stück] | 250 |
MOSFET/ETU | Nein |
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bitte beachten Sie die folgenden wichtigen rechtlichen Informationen zum Erwerb und Umgang mit Airsoft-Waffen, deren Bewegungsenergie maximal 0,5 Joule beträgt:
1. Waffenrechtliche Einordnung (max. 0,5 Joule): Airsoft-Waffen mit einer Bewegungsenergie (Mündungsenergie) von maximal 0,5 Joule gelten in Deutschland nicht als Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes (WaffG). Sie werden rechtlich als Spielzeug eingestuft und unterliegen daher grundsätzlich nicht den strengen Erlaubnispflichten des Waffengesetzes bezüglich Erwerb und Besitz von Schusswaffen.
2. Anscheinswaffen-Eigenschaft und das Führverbot (§ 42a WaffG): Auch wenn diese Airsoft-Waffen nicht dem vollen Waffengesetz unterliegen, können sie aufgrund ihrer realistischen äußeren Form den Anschein einer echten Schusswaffe erwecken. Damit fallen sie unter den Begriff der Anscheinswaffen gemäß § 42a WaffG. Das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden kann.
Was bedeutet "Führen"? Führen bedeutet, die Waffe zugriffsbereit außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen Geschäftsraumes oder des eigenen befriedeten Besitztums (z. B. eigenes Grundstück) bei sich zu haben.
Zulässiger Transport: Der Transport der Airsoft-Waffe ist erlaubt, wenn er in einem verschlossenen Behältnis erfolgt (z. B. Futteral mit Schloss, verschlossener Koffer) und die Waffe darin nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit ist. Der Transport muss zudem zu einem Bedürfnis erfolgen (z. B. Fahrt zum Airsoft-Spielfeld, zum Händler für Reparatur).
3. Mindestalter für den Erwerb: Der Erwerb (Kauf) von Airsoft-Waffen mit einer Bewegungsenergie von maximal 0,5 Joule ist in Deutschland erst Personen gestattet, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.
4. Erwerb durch Minderjährige (14-17 Jahre) und der Taschengeldparagraph (§ 110 BGB): Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) sind beschränkt geschäftsfähig. Verträge, die sie schließen, bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (Eltern).
Der sogenannte Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) besagt, dass ein Minderjähriger einen Vertrag auch ohne vorherige Zustimmung der Eltern wirksam schließen kann, wenn er die Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm von den Eltern oder mit deren Zustimmung von Dritten zur freien Verfügung überlassen wurden (z. B. Taschengeld).
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
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