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JG Works

JG202 sub-machinegun replica 0,5 Joule

JG202 sub-machinegun replica 0,5 Joule

Normaler Preis €196,44 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €196,44 EUR
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Die JG202 Maschinenpistolen-Replika ist eine kompakte AEG-Airsoft-Waffe mit einer Energie von maximal 0,5 Joule. Diese Eigenschaft macht sie zu einer idealen Wahl für Spieler, die eine Airsoft-Replika suchen, welche die deutschen Energiebestimmungen für den Besitz ab 14 Jahren erfüllt und sich hervorragend für CQB-Spiele (Close Quarters Battle) eignet.

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✨ Die JG202 SMG: Ideal für Einsteiger & CQB-Spiele ✨

Die JG202 ist auf Handlichkeit und Vielseitigkeit ausgelegt. Ihre kompakte Größe und die für 0,5 Joule typische Manövrierfähigkeit machen sie zu einem zuverlässigen Begleiter für dynamische Spielsituationen in engen Räumen. Sie bietet eine ausgewogene Performance für einen unkomplizierten Einstieg in den Airsoft-Sport.

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🏗️ Konstruktion & Materialien 🏗️:

Informationen zu den spezifischen Materialien der JG202 wurden im bereitgestellten Text nicht explizit genannt. Typischerweise bestehen 0,5 Joule AEG-Replikas dieser Art aus einer Kombination von robustem Polymer für die Hauptteile und Metall für wichtige mechanische Komponenten und Akzente.

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⚙️ Technik & Performance ⚙️:

Als elektrische Airsoft-Gun (AEG) arbeitet die JG202 zuverlässig und bietet die Möglichkeit von Einzel- und Dauerfeuer, was bei 0,5 Joule in Deutschland zulässig ist. Sie verfügt über einstellbares Hop-Up, das für eine stabilere Flugbahn der BBs sorgt.

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Feuermodi:

Die Replika verfügt über die Feuermodi Sicher, Einzelschuss (Semi-Auto) und Dauerfeuer (Full-Auto), was bei einer Energie von maximal 0,5 Joule in Deutschland gestattet ist.

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Technische Daten:

  • Modell: JG202
  • Hersteller: JG (angenommen basierend auf Modellbezeichnung)
  • System: AEG (Automatic Electric Gun)
  • Design: Maschinenpistole (SMG)
  • Energie: Max. 0,5 Joule
  • Mündungsgeschwindigkeit: Nicht angegeben (variiert je nach BB-Gewicht, aber im Rahmen von 0,5J).
  • Gearbox: Typ nicht spezifiziert (typisch für 0,5J AEGs).
  • Hop-Up: Ja (Einstellbar, typisch für AEGs).
  • Innenlauflänge: Nicht angegeben.
  • Innenlauf Durchmesser: Nicht explizit spezifiziert.
  • Feuermodi: Semi-auto, Full-auto, Safety.
  • Blow Back: Nein (angenommen, selten bei 0,5J AEGs).
  • Motor: Nicht explizit spezifiziert.
  • Material: Nicht explizit spezifiziert (typisch Kunststoff mit Metall-Kleinteilen).
  • Finish: Schwarz (angenommen).
  • Länge: ca. [Bitte Länge einfügen].
  • Gewicht: ca. [Bitte Gewicht einfügen].
  • Handschutz: Nicht explizit spezifiziert.
  • Schaft: Nicht explizit spezifiziert (typisch fest oder klappbar).
  • Visierung: Nicht explizit spezifiziert.
  • Schienensystem: Nicht explizit spezifiziert.
  • Mündungsgewinde: Nicht explizit spezifiziert.
  • Mündungsaufsatz: Nicht explizit spezifiziert.
  • Anschluss: Nicht explizit spezifiziert (typisch Small Tamiya).
  • Akku-Lagerung: Nicht explizit spezifiziert (typisch im Schaft oder Handschutz).
  • Akku: Nicht im Lieferumfang enthalten.
  • Ladegerät: Nicht im Lieferumfang enthalten.
  • Hauptfeder: Installiert (Typ nicht spezifiziert).
  • Zusätzliche Federn: Nicht enthalten.
  • Magazintyp: Nicht explizit spezifiziert (typisch Hi-Cap).
  • Magazinmaterial: Nicht explizit spezifiziert.
  • Magazinkapazität: Nicht explizit spezifiziert.
  • Besondere Features: Maximale Energie von 0,5 Joule, Vollautomatik fähig.
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Wichtiger Hinweis zu nicht spezifizierten Daten:

Detaillierte Angaben zu Materialien, spezifischen Features (z.B. Art des Schafts, Art der Visiere), Gewicht und genauen Abmessungen wurden im bereitgestellten Text nicht gemacht. Die hier aufgeführten Details basieren auf allgemeinen Annahmen für eine 0,5 Joule AEG Sub-Maschinenpistole.

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Lieferumfang:

Basierend auf dem von Ihnen bereitgestellten Text ist folgendes im Lieferumfang enthalten:

  • JG202 Maschinenpistolen-Replika
  • 1x Magazin

Zusätzliche Lieferumfangsbestandteile wie Akku, Ladegerät, Reinigungsstab, Testpackung BBs oder eine Bedienungsanleitung wurden im bereitgestellten Text nicht erwähnt.

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Eigenschaft Wert
Batterie enthalten Ja
Blow Back Nein
Produktlänge [cm] 30
Produktgewicht [g] 2040
Stromversorgung Elektrisch
Mündungsgeschwindigkeit 88 m/s, 0.79 Joule
Feuermodus Full-auto, Semi-auto
Gearbox Version Gearbox v3
Hop-Up Ja
Innenlauflänge [mm] 110
Minimale Länge [mm] 300
Magazinkapazität [Stück] 100
MOSFET/ETU Nein

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bitte beachten Sie die folgenden wichtigen rechtlichen Informationen zum Erwerb und Umgang mit Airsoft-Waffen, deren Bewegungsenergie maximal 0,5 Joule beträgt:

1. Waffenrechtliche Einordnung (max. 0,5 Joule): Airsoft-Waffen mit einer Bewegungsenergie (Mündungsenergie) von maximal 0,5 Joule gelten in Deutschland nicht als Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes (WaffG). Sie werden rechtlich als Spielzeug eingestuft und unterliegen daher grundsätzlich nicht den strengen Erlaubnispflichten des Waffengesetzes bezüglich Erwerb und Besitz von Schusswaffen.

2. Anscheinswaffen-Eigenschaft und das Führverbot (§ 42a WaffG): Auch wenn diese Airsoft-Waffen nicht dem vollen Waffengesetz unterliegen, können sie aufgrund ihrer realistischen äußeren Form den Anschein einer echten Schusswaffe erwecken. Damit fallen sie unter den Begriff der Anscheinswaffen gemäß § 42a WaffG. Das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden kann.

Was bedeutet "Führen"? Führen bedeutet, die Waffe zugriffsbereit außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen Geschäftsraumes oder des eigenen befriedeten Besitztums (z. B. eigenes Grundstück) bei sich zu haben.

Zulässiger Transport: Der Transport der Airsoft-Waffe ist erlaubt, wenn er in einem verschlossenen Behältnis erfolgt (z. B. Futteral mit Schloss, verschlossener Koffer) und die Waffe darin nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit ist. Der Transport muss zudem zu einem Bedürfnis erfolgen (z. B. Fahrt zum Airsoft-Spielfeld, zum Händler für Reparatur).

3. Mindestalter für den Erwerb: Der Erwerb (Kauf) von Airsoft-Waffen mit einer Bewegungsenergie von maximal 0,5 Joule ist in Deutschland erst Personen gestattet, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.

4. Erwerb durch Minderjährige (14-17 Jahre) und der Taschengeldparagraph (§ 110 BGB): Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) sind beschränkt geschäftsfähig. Verträge, die sie schließen, bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (Eltern).

Der sogenannte Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) besagt, dass ein Minderjähriger einen Vertrag auch ohne vorherige Zustimmung der Eltern wirksam schließen kann, wenn er die Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm von den Eltern oder mit deren Zustimmung von Dritten zur freien Verfügung überlassen wurden (z. B. Taschengeld).

Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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