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Jing Gong

Jing Gong JG36CV S-AEG

Jing Gong JG36CV S-AEG

Normaler Preis €199,59 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €199,59 EUR
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Als eine der bekanntesten Airsoft-Marken Chinas hat Jing Gong viel Erfahrung in der Herstellung von preisgünstigen Replikas gesammelt. JG-Produkte sind eine gute Wahl für neue Spieler und bieten eine gute Basis für weitere Modifikationen und Tuning.
Das Original war zu seiner Zeit eines der futuristischsten Gewehre überhaupt. Dieses spezielle Modell wird in einer modernisierten "Compact"-Konfiguration geliefert. Dank ihrer moderaten Größe, dem Klappschaft und der guten Ergonomie ist sie die perfekte Wahl für den Einsatz auf kurze und mittlere Distanzen auf dem Airsoft-Spielfeld.
Der 700/780 mm lange Nachbau wird aus einem Hicap-Magazin versorgt, wiegt ca. 2900 g und schießt halbautomatisch aus einem 355 mm langen Innenlauf. An der Vorderseite befindet sich ein Polymer-Handschutz mit einem RIS-System, das mit einer Schiene an der Oberseite verbunden ist.
Dadurch kann der Benutzer je nach Vorliebe oder Einsatzerfordernissen verschiedene Zubehörteile anbringen. Der Lauf ist mit einem 14 mm CCW-Gewinde ausgestattet und kann mit einer Vielzahl unterschiedlicher Mündungsaufsätze bestückt werden. Der klappbare Schaft ist bequem zu handhaben und ermöglicht eine schnelle Zielerfassung.
Das JG36CV ist überwiegend aus hochwertigem ABS-Polymer gefertigt, einige wenige Elemente bestehen wie beim Original aus einer Aluminiumlegierung.
Elemente wie Visiere, Schienen, Lauf und Mündungsfeuerdämpfer sind aus Metall, während Pistolengriff, Schaft, Gehäuse und Handschutz aus Kunststoff gefertigt sind.
Moderate Abmessungen, einer zuverlässiges V3-Gearbox und eine gute Leistung machen das JG36CV S-AEG zu einer ausgezeichneten und preisgünstigen Wahl für Einsteiger in das Abenteuer Airsoft. 

INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

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Eigenschaft Wert
Bedienseite Beidseitig
Gearbox Version V3
Hopup Variabel
Innenlauflänge 256 mm
Joule 1.05 J (ca. 338 FPS, 0.20g BB)
Kaliber 6mm
Laufgewinde 14mm CCW
Magazinkapazität 470 Schuss
MOSFET Nein
Motor Bauform Short
Schienensystem Picatinny Rail
Schussmodus Halbautomatisch
Stecker Mini Tamiya
Waffenmodell G36


Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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