📦 Sofort lieferbar: 7–9 Werktage
JG803 submachine airsoft gun 0,5 Joule
JG803 submachine airsoft gun 0,5 Joule
Verfügbarkeit für Abholungen konnte nicht geladen werden
Die JG803 Submachine Airsoft Gun ist eine kompakte und vielseitige Replika, die aus Polymer und Metall gefertigt ist. Ihre geringen Abmessungen machen sie ideal für den Einsatz in urbanen Gebieten und beengten Räumen, während die Ausstattung mit einer zusätzlichen RIS-Schiene die Anbringung von Optiken ermöglicht.
---✨ Die JG803 SMG: Kompakt, Anpassbar & Einsatzbereit ✨
Die JG803 wurde für maximale Manövrierfähigkeit und Flexibilität konzipiert. Die Kombination aus robusten Materialien und durchdachten Features wie dem leicht zugänglichen Hop-Up und der vorbereiteten Optikmontage macht sie zu einer ausgezeichneten Wahl für dynamische Airsoft-Szenarien.
---🏗️ Materialien: Polymer, Metall & Stahl 🏗️:
- Die Replika besteht aus einer Kombination von **Polymer** und **Metall**.
- Zu den **Metall**-Elementen gehören die Visierungen, der obere Lauf (oder Laufbaugruppe), der Magazinfang und der Abzugsbügel.
- Das Magazingehäuse und die zwei Gurtankerpunkte sind aus **Stahl** gefertigt.
- Die übrigen Bauteile der Replika sind aus widerstandsfähigem Polymer.
⚙️ Features & Praktische Details ⚙️:
- Kleine Abmessungen: Ideal für Operationen in bebauten Gebieten und kleinen, beengten Räumen.
- Akku im Frontgriff: Der Akkupack passt bequem in den Frontgriff der Replika.
- Zusätzliche RIS-Schiene: Ein 22mm RIS-Rail ist im Lieferumfang enthalten und kann auf der Rückseite des Replika-Körpers montiert werden, um verschiedene Zielfernrohre oder Rotpunktvisiere anzubringen.
- Einfache Hop-Up-Einstellung: Die Einstellung des Hop-Up-Systems erfolgt über einen Hebel auf der linken Seite der Replika, zwischen dem Frontgriff und dem Korpus.
- Hi-Cap Magazin: Im Lieferumfang enthalten, mit einer Kapazität von ca. 250 Schuss für ausgiebiges Spielvergnügen.
Feuermodi:
Die Replika verfügt über die Feuermodi Sicher und Einzelschuss (Semi-Auto).
---Technische Daten:
- Modell: JG803 Submachine Airsoft Gun
- Hersteller: Nicht explizit genannt (typisch JG)
- System: AEG (Automatic Electric Gun)
- Design: Submachine Gun (SMG)
- Energie: Nicht angegeben.
- Mündungsgeschwindigkeit: Nicht angegeben.
- Gearbox: Typ nicht spezifiziert (typisch V3 für SMGs dieser Bauart).
- Hop-Up: Ja (Einstellbar, über Hebel an der linken Seite).
- Innenlauflänge: Nicht angegeben.
- Innenlauf Durchmesser: Nicht explizit spezifiziert.
- Feuermodi: Semi-auto, Safety.
- Blow Back: Nein (angenommen).
- Motor: Nicht explizit spezifiziert.
- Gear Ratio: Nicht explizit spezifiziert.
- Kugellager / Gleitlager: Nicht explizit spezifiziert.
- Material: Polymer (Hauptteile), Metall (Visierungen, oberer Lauf, Magazinfang, Abzugsbügel), Stahl (Magazingehäuse, 2 Gurtanker).
- Finish: Schwarz.
- Markings: Nicht explizit im Text erwähnt.
- Länge: ca. [Bitte Länge einfügen].
- Gewicht: ca. [Bitte Gewicht einfügen].
- Handschutz: Polymer, für Akkuaufnahme im Frontgriff.
- Schaft: Nicht explizit spezifiziert (typisch fest).
- Visierung: Metall, Typ nicht spezifiziert.
- Schienensystem: Inklusive 22mm RIS-Schiene zur Montage auf der Rückseite.
- Mündungsgewinde: Nicht explizit spezifiziert.
- Mündungsaufsatz: Nicht explizit spezifiziert.
- Anschluss: Nicht explizit spezifiziert (typisch Small Tamiya).
- Akku-Lagerung: Im Frontgriff.
- Akku: Nicht im Lieferumfang enthalten.
- Ladegerät: Nicht im Lieferumfang enthalten.
- Hauptfeder: Installiert (Typ nicht spezifiziert).
- Zusätzliche Federn: Nicht enthalten.
- Magazintyp: Hi-Cap.
- Magazinmaterial: Stahl (Magazingehäuse).
- Magazinkapazität: Ca. 250 BBs.
- Besondere Features: Kompakte Abmessungen für CQB, Akku im Frontgriff, externes RIS-Rail für Optiken, leicht zugängliches Hop-Up.
Lieferumfang:
Basierend auf dem von Ihnen bereitgestellten Text ist folgendes im Lieferumfang enthalten:
- JG803 Submachine Airsoft Gun
- 1x Magazin (Hi-Cap, ca. 250 BBs)
- Extractor (Beschreibung unklar, aber im Lieferumfang)
- Eine Testpackung BBs
- Bedienungsanleitung
- 1x RIS-Schiene für die Rückseite der Replika
Folgendes ist, laut dem Text, NICHT im Lieferumfang enthalten:
- Akku
- Ladegerät
--------------
Eigenschaft | Wert |
---|---|
Produktlänge [cm] | 73 |
Produktgewicht [g] | 4500 |
Stromversorgung | Elektrisch |
Mündungsgeschwindigkeit | 104 m/s, 1.08 Joule |
Gearbox Version | Gearbox v2 |
Minimale Länge [mm] | 587 |
MOSFET/ETU | Nein |
-------------------
bitte beachten Sie die folgenden wichtigen rechtlichen Informationen zum Erwerb und Umgang mit Airsoft-Waffen, deren Bewegungsenergie maximal 0,5 Joule beträgt:
1. Waffenrechtliche Einordnung (max. 0,5 Joule): Airsoft-Waffen mit einer Bewegungsenergie (Mündungsenergie) von maximal 0,5 Joule gelten in Deutschland nicht als Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes (WaffG). Sie werden rechtlich als Spielzeug eingestuft und unterliegen daher grundsätzlich nicht den strengen Erlaubnispflichten des Waffengesetzes bezüglich Erwerb und Besitz von Schusswaffen.
2. Anscheinswaffen-Eigenschaft und das Führverbot (§ 42a WaffG): Auch wenn diese Airsoft-Waffen nicht dem vollen Waffengesetz unterliegen, können sie aufgrund ihrer realistischen äußeren Form den Anschein einer echten Schusswaffe erwecken. Damit fallen sie unter den Begriff der Anscheinswaffen gemäß § 42a WaffG. Das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden kann.
Was bedeutet "Führen"? Führen bedeutet, die Waffe zugriffsbereit außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen Geschäftsraumes oder des eigenen befriedeten Besitztums (z. B. eigenes Grundstück) bei sich zu haben.
Zulässiger Transport: Der Transport der Airsoft-Waffe ist erlaubt, wenn er in einem verschlossenen Behältnis erfolgt (z. B. Futteral mit Schloss, verschlossener Koffer) und die Waffe darin nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit ist. Der Transport muss zudem zu einem Bedürfnis erfolgen (z. B. Fahrt zum Airsoft-Spielfeld, zum Händler für Reparatur).
3. Mindestalter für den Erwerb: Der Erwerb (Kauf) von Airsoft-Waffen mit einer Bewegungsenergie von maximal 0,5 Joule ist in Deutschland erst Personen gestattet, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.
4. Erwerb durch Minderjährige (14-17 Jahre) und der Taschengeldparagraph (§ 110 BGB): Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) sind beschränkt geschäftsfähig. Verträge, die sie schließen, bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (Eltern).
Der sogenannte Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) besagt, dass ein Minderjähriger einen Vertrag auch ohne vorherige Zustimmung der Eltern wirksam schließen kann, wenn er die Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm von den Eltern oder mit deren Zustimmung von Dritten zur freien Verfügung überlassen wurden (z. B. Taschengeld).
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
JG803 submachine airsoft gun 0,5 JouleShare
GPSR Information









