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Jing Gong JG36C S-AEG
Jing Gong JG36C S-AEG
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Als eine der bekanntesten Airsoft-Marken Chinas hat Jing Gong viel Erfahrung in der Herstellung von preiswerten Replikas gesammelt. JG-Produkte sind eine gute Wahl für Einsteiger und bieten eine gute Basis für weitere Modifikationen und Tuning.
Das Original war zu seiner Zeit eines der futuristischsten Gewehre überhaupt. Dieses spezielle Modell wird in einer "Compact"-Konfiguration geliefert. Dank ihrer moderaten Größe, dem klappbaren Schaft und der guten Ergonomie ist sie die perfekte Wahl für den Nah- und Mitteldistanzeinsatz auf dem Airsoft-Feld.
Der 700/850 mm lange Nachbau wird aus einem Hicap-Magazin versorgt, wiegt ca. 2600 g und schießt halbautomatisch aus einem 256 mm langen Innenlauf. An der Vorderseite befindet sich ein Polymer-Handschutz mit einem RIS-System und einer Schiene an der Oberseite.
So kann der Benutzer je nach Vorliebe oder Einsatzerfordernis verschiedene Zubehörteile anbringen. Der Lauf ist mit einem 14 mm CCW-Gewinde ausgestattet und kann mit einer Vielzahl von Mündungsaufsätzen bestückt werden. Der klappbare Schaft ist bequem zu handhaben und ermöglicht eine schnelle Zielerfassung.
Das JG36C ist überwiegend aus hochwertigem ABS-Polymer gefertigt, nur wenige Elemente sind - wie beim Original - aus einer Aluminiumlegierung hergestellt.
Elemente wie Visier, Schiene, Lauf und Mündungsfeuerdämpfer sind aus Metall, während Pistolengriff, Schaft, Gehäuse und Handschutz aus Kunststoff gefertigt sind. Die V3 Gearbox garantiert optimale Leistung und bietet eine stabile Basis für weitere Tuning- und Modifikationsmöglichkeiten.
Die moderaten Abmessungen und die gute Leistung machen das JG36C zu einer guten und kostengünstigen Wahl für Einsteiger in das Airsoft-Abenteuer.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
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Eigenschaft | Wert |
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Bedienseite | Beidseitig |
Gearbox Version | V3 |
Hopup | Variabel |
Innenlauflänge | 256 mm |
Joule | 1.1 J (ca. 344 FPS, 0.20g BB) |
Kaliber | 6mm |
Laufgewinde | 14mm CCW |
Magazinkapazität | 470 Schuss |
MOSFET | Nein |
Motor Bauform | Short |
Schienensystem | Picatinny Rail |
Schussmodus | Halbautomatisch |
Stecker | Mini Tamiya |
Waffenmodell | G36 |
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
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