🚚 Auf Bestellung: Die Lieferzeit beträgt mindestens 10 - 14 Werktage, sofern der Artikel beim Lieferant verfügbar ist. (Vorbestellung)
Jing Gong JG36K S-AEG
Jing Gong JG36K S-AEG
Verfügbarkeit für Abholungen konnte nicht geladen werden
Als eine der bekanntesten Airsoft-Marken Chinas hat Jing Gong viel Erfahrung in der Herstellung von preisgünstigen Replikas gesammelt. Die JG-Produkte sind ein guter Einstieg für neue Spieler und bieten eine gute Basis für weitere Modifikationen und Tuning.
Das Original war zu seiner Zeit eines der futuristischsten Gewehre überhaupt. Dieses Sondermodell wird in einer zweiten, kurzen Ausführung geliefert. Dank ihrer moderaten Größe, dem klappbaren Schaft und der guten Ergonomie ist sie die perfekte Wahl für den Nah- und Mitteldistanzeinsatz auf dem Airsoftfeld.
Der 644/860 mm lange Nachbau wird aus einem Hicap-Magazin versorgt, wiegt ca. 2800 g und schießt halbautomatisch aus einem 355 mm langen Innenlauf. An der Vorderseite befindet sich ein Polymer-Handschutz mit einem RIS-System und einer Schiene an der Oberseite.
Dies ermöglicht es dem Benutzer, je nach Vorliebe oder Einsatzerfordernis verschiedene Zubehörteile anzubringen. Der Lauf ist mit einem 14 mm CCW-Gewinde ausgestattet und kann mit einer Vielzahl von Mündungsaufsätzen bestückt werden. Der klappbare Schaft ist bequem zu handhaben und ermöglicht eine schnelle Zielerfassung.
Das JG36K ist überwiegend aus hochwertigem ABS-Polymer gefertigt, nur wenige Elemente sind - wie beim Original - aus einer Aluminiumlegierung hergestellt.
Elemente wie Visiere, Schienen, Außenlauf und Mündungsfeuerdämpfer sind aus Metall, während Pistolengriff, Schaft, Gehäuse und Handschutz aus Kunststoff gefertigt sind.
Moderate Abmessungen, einer zuverlässiges V3-Gearbox und eine gute Leistung machen das JG36K S-AEG zu einer ausgezeichneten und kostengünstigen Wahl für Einsteiger in das Airsoft-Spiel.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
---------------------------------------------------
Eigenschaft | Wert |
---|---|
Bedienseite | Beidseitig |
Gearbox Version | V3 |
Hopup | Variabel |
Innenlauflänge | 355 mm |
Joule | 1.1 J (ca. 344 FPS, 0.20g BB) |
Kaliber | 6mm |
Laufgewinde | 14mm CCW |
Magazinkapazität | 470 Schuss |
MOSFET | Nein |
Motor Bauform | Short |
Schienensystem | Picatinny Rail |
Schussmodus | Halbautomatisch |
Stecker | Mini Tamiya |
Waffenmodell | G36 |
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
Jing Gong JG36K S-AEGShare
GPSR Information






