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LCT

LCT LCK-16 S-AEG

LCT LCK-16 S-AEG

Normaler Preis €434,90 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €434,90 EUR
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Wenn Sie sich jemals gefragt haben, was Sie aus der Kreuzung der AK- und PK-Plattform erhalten, dann sollten Sie nicht weiter denken, denn es ist die LCK-16. Hergestellt von einem weltbekannten LCT-Unternehmen, ist dieses leichte Maschinengewehr ergonomisch, klein und leicht genug für den langfristigen Einsatz im Feld, aber immer noch leistungsstark, um Unterdrückungsfeuer während lang anhaltender Airsoft-Gefechte aufrechtzuerhalten.

Die LCK-16 ist fast vollständig aus Stahl gefertigt, mit einem kleinen Anteil an hochwertigen Polymeren. Letztere sind der profilierte Pistolengriff, der regulierte Hinterschaft, der Handschutz mit integriertem Schienensystem und ein Trommelmagazin mit hoher Kapazität.

Ein integriertes Schienensystem entlang des Rückens bietet die Möglichkeit, diese Replik mit optischen Geräten und Handschutzschienen für eine Vielzahl von taktischen Griffen, Taschenlampen und Zweibeinstativen zu individualisieren.
Der klappbare und faltbare Hinterschaft erleichtert die Bewegung im Nahbereich, während der verbesserte Feuerwahlhebel die Bewegung durch die Feuermodi beschleunigt.

Der interne Mechanismus basiert auf einer bewährten V3-Gearbox mit verstärkten Teilen und bietet dem potenziellen Besitzer eine breite Palette von Aufrüstungsmöglichkeiten. Der Motor mit 22000 Umdrehungen pro Minute sorgt für eine ordentliche Feuerrate und ist dennoch robust und stabil.
Eine mehr als akzeptable Leistung, gepaart mit einem 400 mm langen Innenlauf und einem 2000-Schuss-Trommelmagazin, macht dieses LMG zu einem kleinen, aber tödlichen AEG mit nur 4,7 kg Gesamtgewicht.

Diese Version ist nur mit halbautomatischem Feuermodus erhältlich.


INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

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Eigenschaft Wert
Gearbox Version V3
Hopup Variabel
Innenlauflänge 400 mm
Joule 1.4 J (ca. 390 FPS, 0.20g BB)
Kaliber 6mm
Laufgewinde 14mm CCW
Magazinkapazität 2000 Schuss
MOSFET Nein
Motor Bauform Short
Schussmodus Halbautomatisch
Stecker Mini Tamiya
Waffenmodell AK
Länge 82.5 cm
Länge verpackt 114 cm
Breite verpackt 26.5 cm
Höhe verpackt 11 cm
Gewicht 4.621 kg
Gewicht verpackt 6.209 kg

 

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Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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