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LCT

LCT SVD-S S-AEG

LCT SVD-S S-AEG

Normaler Preis €969,59 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €969,59 EUR
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Die Snayperskaya Vintovka Dragunova, kurz SVD, ist eines der bekanntesten Scharfschützengewehre der Welt. Sie wurde von Jewgeni Dragunow entworfen und in der Sowjetunion, ihren Satellitenstaaten und nach 1991 in der Russischen Föderation und ihren Nachfolgestaaten hergestellt.

Dieses Gewehr wurde oder wird in Original- oder modifizierten Konfigurationen von fast 50 Staaten weltweit offiziell eingesetzt. Diese von LCT hergestellte Replik ist eine der am besten aussehenden und gefertigten SVDs, die heute auf dem Markt erhältlich sind. Die meisten Metallteile, mit Ausnahme des Schlittens – dem einzigen Element aus Aluminiumlegierung –, wurden aus hochwertigem, brüniertem Stahl gefertigt. Das Gehäuse wurde aus einem einzigen Stahlblock mit einer hochpräzisen CNC-Werkzeugmaschine gefräst, und die Abdeckung wurde aus einem Stahlblech gestanzt.

Wie das modernisierte Original bestehen der Pistolengriff, der Schaft und der vordere Handschutz aus hochwertigem Polymer, was ihm ein modernes Aussehen und Widerstandsfähigkeit gegen raue Feldbedingungen verleiht. Die Passgenauigkeit aller Elemente ist erstklassig – alle Komponenten sind maschinell eingepresst, vernietet oder verschraubt und weisen keinerlei Spiel auf.

Das schlagende Herzstück der Replik ist eine bewährte SVD-Gearbox vom Typ LCT mit verstärkten Innenteilen, vier Zahnrädern, 9-mm-Kugellagern und einem Schnellwechselsystem für den Lauf.

Die Hop-Up-Kammer aus Metall mit Dreheinstellung ist mit einem hochwertigen, 700 mm langen Innenlauf aus Messing abgestimmt, was ihr eine außergewöhnliche Reichweite und Genauigkeit verleiht. Alles in allem macht dies sie zur besten Airsoft-SVD-Replik, die heute auf dem Markt erhältlich ist.

 INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

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Eigenschaft Wert
Hopup Variabel
Innenlauflänge 635 mm
Joule 1.5 J (ca. 404 FPS, 0.20g BB)
Kaliber 6mm
Magazinkapazität 45 Schuss
Motor Bauform Short
Schussmodus Halbautomatisch
Waffenmodell SVD
Länge 113.7 cm
Länge verpackt 120 cm
Breite 16.5 cm
Breite verpackt 24 cm
Höhe 4.5 cm
Höhe verpackt 10 cm
Gewicht 5.95 kg
Gewicht verpackt 4.51 kg

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Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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