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Tokyo MaruiTokyo Marui SGR-12 Electric Shotgun Vollmetall AEG 6mm BB schwarz 0,5 Joule (Gebraucht)
Tokyo Marui SGR-12 Electric Shotgun Vollmetall AEG 6mm BB schwarz 0,5 Joule (Gebraucht)
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Einzigartig & Dominant: Das Tokyo Marui SGR-12 Gebraucht-Bundle!
Tritt hervor aus der Masse mit der Tokyo Marui SGR-12 – keiner gewöhnlichen AEG, sondern einer elektrischen Schrotflinte, die für Aufsehen sorgt und deine Gegner das Fürchten lehrt! Dieses beeindruckende Bundle liefert dir nicht nur die SGR-12 selbst, sondern auch das massive 3000 Schuss Trommelmagazin und ein nützliches Novritsch Zielfernrohr. Perfekt für Spieler, die maximale Feuerrate und eine unverwechselbare Optik suchen. Es handelt sich um einen geprüften Gebrauchtartikel, bereit für dein nächstes Spiel.
Dieses Power-Bundle enthält:
Alles, was du hier gelistet findest, gehört zu diesem gebrauchten Set:
- 1 x Tokyo Marui SGR-12 Electric Shotgun (Vollmetall AEG 6mm BB schwarz): Die legendäre, robuste elektrische Schrotflinte von Tokyo Marui mit Vollmetallgehäuse. (Gebraucht)
- 1 x Tokyo Marui AA-12 / SGR-12 Trommelmagazin (3000 Schuss, mit Patronenattrappen - elektrisch): Das absolute Highlight des Bundles! Bietet dir extreme Kapazität und wird elektrisch aufgewickelt, inklusive cooler Patronenattrappen. (Gebraucht)
- 1 x Novritsch Zielfernrohr: Verbessere deine Zielerfassung mit einem passenden Scope von Novritsch. (Gebraucht - Hinweis: Spezifisches Modell siehe Fotos/Artikelzustand, falls bekannt).
Warum dieses Bundle das Richtige für dich ist:
Die SGR-12 bietet ein einzigartiges Spielerlebnis, von schnellen Double-Taps bis hin zu Full-Auto-Salven (falls die Spielregeln es erlauben) – alles mit dem typischen Shotgun-Feeling. Das massive Trommelmagazin erspart dir ständiges Nachladen und sorgt für anhaltende Dominanz auf dem Spielfeld. Dieses gebrauchte Bundle ist deine Chance, dieses High-End-Setup inklusive wertvollen Zubehörs zu einem attraktiven Preis zu bekommen! Ideal für CQB und Spieler, die sich von Standard-AEGs abheben wollen.
Zustand & Rechtliche Hinweise zu Gebrauchtware
Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei diesem Artikel um gebrauchte Ware (z.B. Kundenrückläufer, Vorführware). Das Produkt wurde von uns auf seine wesentliche Funktion geprüft.
Bitte beachten Sie, dass Gebrauchsspuren wie leichte Kratzer am Gehäuse, Abnutzungserscheinungen am Magazin oder Zielfernrohr, an der Verpackung sowie andere kleinere optische Mängel vorhanden sein können, die den Look, aber in der Regel nicht die Funktion beeinträchtigen.
Garantie & Gewährleistung:
- Garantie: Für dieses gebrauchte Produktbundle wird keine zusätzliche Hersteller- oder Händlergarantiegewährt.
- Gewährleistung: Als Verbraucher haben Sie selbstverständlich weiterhin Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei gebrauchten Waren wird die gesetzliche Gewährleistungsfrist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen jedoch auf ein Jahr ab Übergabe der Ware verkürzt (§ 476 Abs. 2 BGB). Ihre Rechte bei Mängeln, die innerhalb dieser Frist auftreten und bereits bei Übergabe vorlagen, bleiben bestehen.
Widerrufsrecht:
Auch bei diesem gebrauchten Artikelbundle haben Sie als Verbraucher im Fernabsatz das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen. Nähere Informationen zur Ausübung Ihres Widerrufsrechts, den Bedingungen und dem Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer separaten Widerrufsbelehrung und unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren tragen können (siehe unsere AGB).
Wichtiger rechtlicher Hinweis: Wie bereits beim vorherigen Produkt erwähnt: Diese Informationen auf der Produktseite sind unterstützend und ersetzen nicht die rechtsverbindlichen Texte in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Ihrer Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und Ihrem Impressum. Diese Dokumente müssen separat und von einem qualifizierten Juristen für Ihr spezifisches Geschäftsmodell und Ihre Produkte erstellt oder geprüft werden, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Die hier gegebenen Hinweise dienen lediglich der transparenten Information des Kunden auf der Produktseite über den Zustand und die wichtigsten gesetzlichen Rahmenbedingungen bei B2C-Verkäufen von Gebrauchtware.
bitte beachten Sie die folgenden wichtigen rechtlichen Informationen zum Erwerb und Umgang mit Airsoft-Waffen, deren Bewegungsenergie maximal 0,5 Joule beträgt:
1. Waffenrechtliche Einordnung (max. 0,5 Joule): Airsoft-Waffen mit einer Bewegungsenergie (Mündungsenergie) von maximal 0,5 Joule gelten in Deutschland nicht als Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes (WaffG). Sie werden rechtlich als Spielzeug eingestuft und unterliegen daher grundsätzlich nicht den strengen Erlaubnispflichten des Waffengesetzes bezüglich Erwerb und Besitz von Schusswaffen.
2. Anscheinswaffen-Eigenschaft und das Führverbot (§ 42a WaffG): Auch wenn diese Airsoft-Waffen nicht dem vollen Waffengesetz unterliegen, können sie aufgrund ihrer realistischen äußeren Form den Anschein einer echten Schusswaffe erwecken. Damit fallen sie unter den Begriff der Anscheinswaffen gemäß § 42a WaffG. Das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden kann.
Was bedeutet "Führen"? Führen bedeutet, die Waffe zugriffsbereit außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen Geschäftsraumes oder des eigenen befriedeten Besitztums (z. B. eigenes Grundstück) bei sich zu haben.
Zulässiger Transport: Der Transport der Airsoft-Waffe ist erlaubt, wenn er in einem verschlossenen Behältnis erfolgt (z. B. Futteral mit Schloss, verschlossener Koffer) und die Waffe darin nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit ist. Der Transport muss zudem zu einem Bedürfnis erfolgen (z. B. Fahrt zum Airsoft-Spielfeld, zum Händler für Reparatur).
3. Mindestalter für den Erwerb: Der Erwerb (Kauf) von Airsoft-Waffen mit einer Bewegungsenergie von maximal 0,5 Joule ist in Deutschland erst Personen gestattet, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.
4. Erwerb durch Minderjährige (14-17 Jahre) und der Taschengeldparagraph (§ 110 BGB): Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) sind beschränkt geschäftsfähig. Verträge, die sie schließen, bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (Eltern).
Der sogenannte Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) besagt, dass ein Minderjähriger einen Vertrag auch ohne vorherige Zustimmung der Eltern wirksam schließen kann, wenn er die Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm von den Eltern oder mit deren Zustimmung von Dritten zur freien Verfügung überlassen wurden (z. B. Taschengeld).
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
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