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VFC Colt M16A1 GBBR
VFC Colt M16A1 GBBR
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VFC COLT M16A1 GBBR (Cybergun Lizenziert)
Ein Stück Airsoft-Geschichte in Ihren Händen!
Erleben Sie eine Ikone der Militärgeschichte mit dieser offiziell lizenzierten und klassischen VFC-Reproduktion des COLT M16A1 Gas-Blowback (GBB) Airsoft-Gewehrs. Dieses detailgetreue Replikat fängt das Aussehen und die Haptik des legendären M16A1 perfekt ein, der während des Vietnamkriegs zur Standardbewaffnung der US-Streitkräfte wurde.
Authentische Merkmale:
- Klassisches A1-Design: Ausgestattet mit dem charakteristischen fest montierten, dreieckigen Hinterschaft, dem Carry Handle mit integriertem Dioptervisier und dem markanten "Birdcage" Mündungsfeuerdämpfer.
- Kein Hülsenauswurfdeflektor: Getreu dem Originaldesign der M16A1 wurde auf den Hülsenauswurfdeflektor verzichtet.
- Runder Handschutz: Der zweiteilige, runde Handschutz vervollständigt den authentischen Look der frühen M16-Modelle.
- Cybergun Lizenz: Dank der offiziellen Lizenz von Cybergun trägt dieses Modell authentische "Colt"-Markierungen inklusive des US DOD Stempels.
Hochwertige Konstruktion:
- Full Metall Konstruktion: Das robuste Gehäuse und viele Kleinteile bestehen aus Metall und sind mit einer mattschwarzen Beschichtung versehen, was für Langlebigkeit und ein realistisches Gewicht sorgt.
- Kunststoffteile in authentischer Optik: Schaft, Handschutz und Griff sind aus hochwertigem Kunststoff gefertigt und bilden das Erscheinungsbild des Originals perfekt nach.
- Metallverschluss: Der Metallverschluss sorgt für ein realistisches Schussgefühl und eine zuverlässige Funktion des Gas-Blowback-Systems.
- Einstellbares Hop-Up: Das TM Spec Hop-Up-System ist einstellbar und ermöglicht so eine optimale Präzision auf dem Spielfeld.
Diese VFC COLT M16A1 GBBR ist mehr als nur eine Airsoft-Waffe – sie ist ein Stück Geschichte. Dominieren Sie das Spielfeld mit einer Ikone und erleben Sie die goldene Ära der modernen Militärgewehre hautnah. Holen Sie sich jetzt dieses Sammlerstück und tauchen Sie ein in die Airsoft-Geschichte!
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
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Eigenschaft | Wert |
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System | Gas Blowback, Semi |
Kaliber | 6mm BB |
HopUp | TM Spec, einstellbar |
Material | Metall / Kunststoff |
Magazinkapazität | 20 Schuss |
Energie | ca. 1,2 Joule |
Gesamtlänge | 990mm |
Lauflänge | 360mm |
Gewicht | 2520g |
Lieferumfang |
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Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
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