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Golden Eagle

Golden Eagle 6669 Machine Gun – Modern Support Weapon (0,5 Joule)

Golden Eagle 6669 Machine Gun – Modern Support Weapon (0,5 Joule)

Normaler Preis €455,79 EUR
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Golden Eagle 6669 Machine Gun – Modern Support Weapon (0,5 Joule)

MG4-Style Design | Klappschaft & Bipod | Elektrisches Box-Magazin | < 0,5 Joule

Die Golden Eagle 6669 ist eine detailgetreue Replik eines der modernsten leichten Maschinengewehre (LMG) der Welt. Sie schließt die Lücke zwischen kompakten Sturmgewehren und schweren Unterstützungswaffen. Dank der Optimierung auf unter 0,5 Joule bietet dieses Modell einen legalen Vollautomatik-Modus, der in Verbindung mit dem gigantischen Munitionsvorrat für absolute Dominanz auf dem Spielfeld sorgt. Das moderne Design in klassischem Schwarz macht sie zur ersten Wahl für aktuelle Infanterie-Loadouts.

1. Ergonomie & Bauweise: Modernes Infanterie-Konzept

Anders als bei älteren LMG-Designs wurde bei der 6669 besonderer Wert auf die Handhabung gelegt:

  • Polymer-Metall-Hybrid: Der Receiver besteht aus schlagfestem, gewichtsoptimiertem Polymer, während kritische Bauteile wie der Außenlauf, das Zweibein und die internen Verstärkungen aus Metall gefertigt sind. Dies ermöglicht stundenlanges Spielen ohne vorzeitige Ermüdung.
  • Klapp- & Schiebeschafft: Die Schulterstütze lässt sich nicht nur in der Länge verstellen, sondern auch seitlich anklappen. Dies macht das eigentlich lange LMG überraschend kompakt für den Transport oder Häuserkämpfe (CQB).
  • Top-Rail System: Eine durchgehende 22mm Picatinny-Schiene auf dem Gehäusedeckel erlaubt die Montage moderner Optiken wie Red-Dots oder vergrößernder Visiere.

2. Dedizierte LMG-Gearbox für maximale Kadenzen

Um den Anforderungen von dauerhaftem Sperrfeuer gerecht zu werden, wurde im Inneren keine Standard-Komponente verbaut:

  • Verstärktes Gearbox-Gehäuse: Die Metall-Gearbox ist speziell für hohe Schusszahlen ausgelegt und verfügt über langlebige Stahl-Zahnräder.
  • 8mm Lager & High-Torque Motor: Diese Kombination sorgt für einen stabilen Lauf und ein schnelles Ansprechverhalten, was im 0,5 Joule Vollautomatik-Bereich für eine beeindruckende Schussfolge sorgt.
  • Einstellbares Hop-Up: Das System lässt sich fein justieren, um auch bei der geringen Energie von 0,5 Joule eine präzise Flugbahn und maximale Reichweite zu erzielen.

3. Intelligente Munitionszufuhr

  • Elektrisches Box-Magazin: Das im Lieferumfang enthaltene Box-Magazin fasst ca. 4.000 BBs. Es wird elektrisch betrieben und stellt sicher, dass der BB-Fluss auch bei langen Salven niemals abreißt.
  • Autonome Stromversorgung: Das Magazin wird separat mit Batterien betrieben, um den Hauptakku der Waffe nicht zusätzlich zu belasten.

4. Taktische Features

  • Integriertes Zweibein: Das robuste Metall-Bipod ist unter dem Lauf montiert und lässt sich bei Bedarf ausklappen, um die Waffe für stationäre Verteidigung sicher in Stellung zu bringen.
  • 14mm CCW Gewinde: Der Lauf verfügt über ein Standard-Linksgewinde, ideal für die Montage von Tracer-Units, um nachts "Leuchtspurmunition" zu simulieren.
  • Hitzeschutz-Handschutz: Der ergonomische Handguard schützt die Hand und bietet zusätzlichen Halt beim Schießen aus der Hüfte.

Technische Daten im Überblick:

Spezifikation Wert
System AEG (Elektrisch) / Full-Auto
Energie max. 0,5 Joule
Länge ca. 820 mm / 1030 mm (geklappt / offen)
Gewicht ca. 4.500 g (inkl. Box-Magazin)
Magazinkapazität ca. 4.000 BBs
Anschluss Mini Tamiya


bitte beachten Sie die folgenden wichtigen rechtlichen Informationen zum Erwerb und Umgang mit Airsoft-Waffen, deren Bewegungsenergie maximal 0,5 Joule beträgt:

1. Waffenrechtliche Einordnung (max. 0,5 Joule): Airsoft-Waffen mit einer Bewegungsenergie (Mündungsenergie) von maximal 0,5 Joule gelten in Deutschland nicht als Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes (WaffG). Sie werden rechtlich als Spielzeug eingestuft und unterliegen daher grundsätzlich nicht den strengen Erlaubnispflichten des Waffengesetzes bezüglich Erwerb und Besitz von Schusswaffen.

2. Anscheinswaffen-Eigenschaft und das Führverbot (§ 42a WaffG): Auch wenn diese Airsoft-Waffen nicht dem vollen Waffengesetz unterliegen, können sie aufgrund ihrer realistischen äußeren Form den Anschein einer echten Schusswaffe erwecken. Damit fallen sie unter den Begriff der Anscheinswaffen gemäß § 42a WaffG. Das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden kann.

Was bedeutet "Führen"? Führen bedeutet, die Waffe zugriffsbereit außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen Geschäftsraumes oder des eigenen befriedeten Besitztums (z. B. eigenes Grundstück) bei sich zu haben.

Zulässiger Transport: Der Transport der Airsoft-Waffe ist erlaubt, wenn er in einem verschlossenen Behältnis erfolgt (z. B. Futteral mit Schloss, verschlossener Koffer) und die Waffe darin nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit ist. Der Transport muss zudem zu einem Bedürfnis erfolgen (z. B. Fahrt zum Airsoft-Spielfeld, zum Händler für Reparatur).

3. Mindestalter für den Erwerb: Der Erwerb (Kauf) von Airsoft-Waffen mit einer Bewegungsenergie von maximal 0,5 Joule ist in Deutschland erst Personen gestattet, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.

4. Erwerb durch Minderjährige (14-17 Jahre) und der Taschengeldparagraph (§ 110 BGB): Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) sind beschränkt geschäftsfähig. Verträge, die sie schließen, bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (Eltern).

Der sogenannte Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) besagt, dass ein Minderjähriger einen Vertrag auch ohne vorherige Zustimmung der Eltern wirksam schließen kann, wenn er die Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm von den Eltern oder mit deren Zustimmung von Dritten zur freien Verfügung überlassen wurden (z. B. Taschengeld).

Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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