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Action Army AAC T10 Bolt Action Sniper Rifle
Action Army AAC T10 Bolt Action Sniper Rifle
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Action Army AAC T11 – Bolt Action Sniper Rifle (Standard)
Die Perfektion der VSR-Plattform im Full-Size Tactical Schaft
Die Action Army AAC T10 ist die ultimative Evolution des VSR-10 Systems. Sie kombiniert die legendäre Zuverlässigkeit und Upgrade-Fähigkeit der VSR-Internals mit einem hochmodernen, ergonomischen Schaftsystem (JAE-Style). In der Standard-Länge bietet sie ein imposantes Erscheinungsbild und eine ruhige Handlage, die besonders bei Schüssen auf große Distanzen von Vorteil ist. Dank der massiven Bauweise und der hochwertigen Materialien ist sie die erste Wahl für Sniper, die ein Gewehr ohne Kompromisse suchen.
Produkthighlights:
- Full-Size Präzisionsschaft: Der ergonomische Polymer-Schaft bietet eine verstellbare Wangenauflage und eine gummierte Schaftkappe für eine perfekte Anpassung an den Schützen.
- 90° Trigger System: Bereits ab Werk ist eine hochwertige 90-Grad-Abzugseinheit verbaut, die selbst bei starken Tuning-Federn einen leichten und präzisen Druckpunkt beibehält.
- VSR-10 Internals: Maximale Kompatibilität. Ob Hop-Up, Zylinder oder Innenlauf – jedes gängige VSR-Tuningteil passt in dieses System.
- Bull-Barrel Design: Der durchgehende, dicke Außenlauf sorgt für eine martialische Optik und minimiert Vibrationen beim Schuss.
- Modularität: Ausgestattet mit einer integrierten Picatinny-Schiene für Optiken sowie Montagepunkten für Harris-Style Zweibeine und QD-Sling-Swivels.
- Dummy-Magazin-Speicher: Das vordere Magazin dient als Attrappe und bietet Platz für ein Ersatzmagazin oder Werkzeug; das aktive Magazin sitzt bündig im hinteren Schacht.
Technische Daten:
| System | Federdruck / Bolt Action |
| Energie | ca. 1,1 - 1,3 Joule (Originalzustand) |
| Magazinkapazität | 50 Schuss (VSR-kompatibel) |
| Gesamtlänge | ca. 1.080 mm |
| Gewicht | ca. 2.950 g |
Upgrade-Potenzial: Da Action Army selbst Hersteller von High-End-Tuningteilen ist, harmonieren die hauseigenen Hop-Up Units und Präzisionsläufe perfekt mit diesem Gewehr und machen es zu einer "Laser-Gun" auf dem Feld.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
