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Action Army

Action Army AAC T10 Short Bolt Action Sniper Rifle GRAU

Action Army AAC T10 Short Bolt Action Sniper Rifle GRAU

Normaler Preis €329,90 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €329,90 EUR
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Action Army AAC T11 Short – Bolt Action Sniper Rifle

Das High-End Custom-Gewehr – Maximale Ergonomie und VSR-10 Perfektion

Die Action Army AAC T10 Short ist ein wahres Meisterwerk für Airsoft-Scharfschützen. Sie kombiniert das bewährte, hochpräzise VSR-10 System mit einem der ergonomischsten Schaftsysteme auf dem Markt. Trotz der kompakten "Short"-Bauweise wirkt das Gewehr durch den bulligen Body extrem massiv und liegt dank der verstellbaren Wangenauflage und des gummierten Pistolengriffs perfekt im Anschlag. Intern ist sie bereits für hohe Belastungen ausgelegt und bietet eine ideale Basis für High-End-Tuning.

Produkthighlights:

  • JAE-Style Schaft: Ein extrem robuster Polymer-Schaft mit integrierten Metallverstärkungen, verstellbarer Wangenauflage und exzellenter Ergonomie.
  • VSR-10 Kompatibilität: Volle Freiheit bei der Wahl von Ersatz- und Tuningteilen (Lauf, Hop-Up, Trigger, Zylinder).
  • 90° Trigger Unit: Bereits ab Werk mit einem verstärkten 90-Grad-Abzugssystem ausgestattet, das ein leichtes Auslösen und hohe Haltbarkeit garantiert.
  • Integrierte Montageschienen: Eine lange Top-Rail für Optiken sowie seitliche Montagepunkte und eine Schiene unter dem Vorderschaft für Zweibeine (Bipods).
  • Kurzer Bull-Barrel: Der dicke Außenlauf verleiht der Short-Version eine aggressive Optik und sorgt für eine kompakte Gesamtlänge ohne Präzisionsverlust.
  • Dummy-Magazin: Wie bei der T11 dient das vordere Magazin als Attrappe (Stauraum), während das echte VSR-Magazin bündig im Schaft sitzt.

Technische Daten:

System Federdruck / Bolt Action
Energie ca. 1,0 - 1,2 Joule (Standardfeder)
Magazinkapazität 50 Schuss (VSR-10 kompatibel)
Gesamtlänge ca. 940 mm
Gewicht ca. 2.800 g

Design-Vorteil: Die T10 ist im Vergleich zur T11 schwerer und massiver, was die Stabilität beim Schuss erhöht und Vibrationen im Schaft minimiert.


INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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