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Action Army AAC T11 Short Bolt Action Sniper Rifle
Action Army AAC T11 Short Bolt Action Sniper Rifle
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Action Army AAC T11 Short – Bolt Action Sniper Rifle
Kompakte Präzision in taktischem Gewand – Das ultimative VSR-10 Upgrade-System
Die Action Army AAC T11 Short bricht mit dem Klischee des unhandlich langen Scharfschützengewehrs. Durch ihren verkürzten Lauf und das moderne Schaft-Design ist sie extrem manövrierfähig und ideal für dynamische Spielfelder geeignet. Das Besondere: Intern ist die T11 vollständig VSR-10 kompatibel, nutzt aber bereits ab Werk viele der hochwertigen Tuning-Komponenten, für die Action Army weltweit bekannt ist.
Produkthighlights:
- VSR-10 System-Basis: Volle Kompatibilität zu fast allen Tuningteilen auf dem Markt, gepaart mit Action Armys eigenen High-End-Internals.
- Ergonomischer T11-Schaft: Ein moderner, modularer Schaft aus schlagfestem Polymer mit verstellbarer Wangenauflage und integrierten QD-Sling-Mounts.
- Verschleißfeste Internals: Ausgestattet mit einem 90° Trigger-System und einem robusten Zylinder, um auch stärkere Tuningfedern problemlos zu bewältigen.
- Innovatives Magazin-System: Das aktive Magazin sitzt an der korrekten Position; zusätzlich befindet sich im Griffstück ein Dummy-Magazin, das als Stauraum für Werkzeug oder Kleinteile dient.
- Picatinny-Schiene: Eine lange Top-Rail ermöglicht die Montage von Zielfernrohren jeder Größe, während seitliche Montagepunkte für weiteres Zubehör vorhanden sind.
- Kurzer Außenlauf: Das kompakte Design macht die T11 zur perfekten Wahl für "Scout Sniper" oder Spieler, die viel in Bewegung sind.
Technische Daten:
| System | Federdruck / Bolt Action |
| Energie | ca. 1,0 - 1,2 Joule (Out-of-the-box) |
| Magazinkapazität | 50 Schuss (VSR-10 kompatibel) |
| Länge | ca. 870 mm |
| Gewicht | ca. 2.100 g |
Tuning-Potenzial: Da Action Army die legendäre "Red Hop-Up Unit" herstellt, lässt sich die T11 extrem leicht auf maximale Reichweite trimmen. Wir empfehlen ein Maple Leaf Gummi für sofortige Reichweitensteigerung.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
