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LCT

airsoft Machine Gun LCT ZP-19-01 Witiaź Sport 0,5 Joule

airsoft Machine Gun LCT ZP-19-01 Witiaź Sport 0,5 Joule

Normaler Preis €622,06 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €622,06 EUR
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Das **LCT ZP-19-01 Witiaź Sport** ist eine hochwertige Airsoft-Replika, gefertigt aus Komponenten höchster Qualität mit großer Liebe zum Detail. Es repräsentiert eine moderne und taktisch optimierte Version der bekannten PP-19-01 Vityaz Maschinenpistole.

✨ Die LCT ZP-19-01 Vityaz Sport: Ein Meisterwerk der Anpassung ✨:

Diese Replika ist für den modernen Airsoft-Spieler konzipiert, der Wert auf Qualität, Haltbarkeit und Anpassungsfähigkeit legt. Sie ist mit einem Z-Series Sport Handschutz und einer oberen Abdeckung aus Aluminiumlegierung mit einer rauen Lackierung ausgestattet, was ihr ein einzigartiges und aggressives Aussehen verleiht.

🏗️ Premium Materialien: Stahl, Aluminium & Polymer 🏗️:

Die externen Komponenten sind überwiegend aus **Stahl** gefertigt, was für ein sehr realistisches Gewicht und eine hervorragende Robustheit sorgt. Ausnahmen bilden der Schaft, der Handschutz und die Gasrohrkappe, die aus **Aluminium** bestehen. Der Pistolengriff und die Magazine sind aus **Polymer** gefertigt. Die Entladevorrichtung besteht aus **Stahl**.

✨ Z-Series Sport Exterieur & Ergonomie ✨:

  • **Z-Series Sport Handschutz und Abdeckung:** Hergestellt aus Aluminiumlegierung mit einer rauen Lackierung.
  • **Z-Series Sport Montagesystem:** Die russische Antwort auf die beliebten MLOK- oder KeyMod-Montagesysteme. Dieses Frontmontagesystem ermöglicht jede Anordnung von dedizierten Zubehör- und RIS-Schienenabschnitten unterschiedlicher Längen.
  • **Klappbarer, taktischer Z-Series Schaft:** Ausgestattet mit verstellbarer Länge und Wangenauflage für maximalen Komfort und Anpassungsfähigkeit.
  • **Stahl Entladevorrichtung:** Für zusätzliche Authentizität und Haltbarkeit.

⚙️ Hochleistungs-Internals & Zuverlässigkeit ⚙️:

Das Innere des Gewehrs verfügt über eine Hochleistungs- und Tuning-Basis. Im Inneren befinden sich:

  • Ein **leistungsstarker Motor**.
  • Ein **Piston mit Metallzähnen** und einem **Kugellager-Pistonkopf**.
  • **Verstärkte 18:1 Zahnräder** auf **9mm Kugellagern**.
  • Eine **sehr dichte Pneumatik-Baugruppe**, bestehend aus einem **verchromten Zylinder** und einem **doppelt abgedichteten Zylinderkopf**.

🎯 Verbesserte Präzision: Rotierende Hop-Up Kammer (2024 Modelle) 🎯:

Die AK- und LCT-Derivatmodelle von 2024 verfügen über eine **rotierende Hop-Up Kammer**, die für eine verbesserte Genauigkeit und Flugstabilität der BBs sorgt.

Feuermodi:

Die Replika verfügt über den Feuermodus Einzelschuss (Semi-Auto).

Magazine:

Das Kit wird mit **zwei Magazinen** geliefert. Typischerweise handelt es sich um Polymer Mid-Cap Magazine im Vityaz-Stil mit einer Kapazität von jeweils ca. 50 Schuss.


Technische Daten:

  • Modell: LCT ZP-19-01 Witiaź Sport (Vityaz Sport)
  • Hersteller: LCT
  • System: S-AEG (Semi-Automatic Electric Gun)
  • Design: PP-19-01 Vityaz (modernisiert/Sportversion)
  • Energie: Nicht angegeben.
  • Mündungsgeschwindigkeit: Nicht angegeben.
  • Gearbox: Typ nicht spezifiziert (hochwertige LCT Internals).
  • Hop-Up: Ja (Rotierende Kammer, für 2024 Modelle).
  • Innenlauflänge: Nicht angegeben.
  • Innenlauf Durchmesser: Nicht angegeben (typisch LCT 6.02mm Präzision).
  • Feuermodi: Semi-auto, Safety.
  • Blow Back: Nein (Angenommen).
  • Motor: Leistungsstarker Motor (Typ nicht spezifiziert, oft Short Type).
  • Gear Ratio: Verstärkte 18:1 Zahnräder.
  • Kugellager / Gleitlager: 9mm Kugellager, Kugellager-Pistonkopf.
  • Pneumatik: Sehr dichte Einheit, verchromter Zylinder, doppelt abgedichteter Zylinderkopf.
  • Piston: Metallgezahnter Piston.
  • Material: Stahl (externe Komponenten exkl. Schaft, Handschutz, Gasrohrkappe), Aluminium (Schaft, Handschutz, Gasrohrkappe, Z-Series Komponenten), Polymer (Pistolengriff, Magazine). Stahl Entladevorrichtung.
  • Finish: Raue Lackierung (Handguard/Overlay), typisch LCT AK Finish für Stahl.
  • Markings: Nicht explizit im Text erwähnt (typisch LCT Markings).
  • Länge: ca. [Bitte Länge einfügen - geklappt/ausgezogen].
  • Gewicht: ca. [Bitte Gewicht einfügen].
  • Handschutz: Z-Series Sport, Aluminiumlegierung, Z-Series Sport Montagesystem (russisches M-LOK/KeyMod Äquivalent).
  • Schaft: Klappbarer, taktischer Z-Series Stock, verstellbare Länge und Wangenauflage, Aluminium.
  • Visierung: Nicht explizit im Text erwähnt (typisch AK-Stil).
  • Schienensystem: Z-Series Sport Montagesystem (flexible Anbringung von RIS-Schienen).
  • Mündungsgewinde: Nicht spezifiziert (Typ am Laufende).
  • Mündungsaufsatz: Stahl Entladevorrichtung.
  • Anschluss: Nicht im Text erwähnt (typisch T-Plug für LCT).
  • Akku: Benötigt. Nicht im Lieferumfang. Position nicht im Text erwähnt (typisch unter Staubschutzdeckel).
  • Empfohlener Akku: Typ/Volt nicht im Text erwähnt (typisch LiPo Stick).
  • Hauptfeder: Installiert (Typ nicht spezifiziert).
  • Zusätzliche Federn: Nicht enthalten.
  • Magazintyp: Polymer Mid-Cap (Vityaz-Typ).
  • Magazinkapazität: ca. 50 Schuss pro Magazin (2x im Lieferumfang).
  • Besondere Features: Rotierende Hop-Up Kammer (2024 Modelle), Z-Series Sport Handguard/Stock, Z-Series Montagesystem.

Lieferumfang:

Basierend auf dem von Ihnen bereitgestellten Text ist folgendes im Lieferumfang enthalten:

  • LCT ZP-19-01 Witiaź Sport Airsoft Replica
  • 2x Magazin
  • Anleitung

Folgendes ist, laut dem Text, **NICHT** im Lieferumfang enthalten:

  • Akku
  • Ladegerät
  • Zusätzliche Federn sind nicht enthalten.
  • Kein Reinigungsstab, Adapter oder Werkzeug werden im Text als enthalten erwähnt.

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Eigenschaft Wert
Batterie enthalten Nein
Lagerdurchmesser [mm] 9
Blow Back Nein
Farbe Black
Produktlänge [cm] 76
Produktgewicht [g] 3580
Stromversorgung Elektrisch
Material Aluminum, Plastic, Steel
Mündungsgeschwindigkeit 119 m/s, 1.41 Joule
Feuermodus Full-auto, Semi-auto
Gearbox Version Gearbox v3
Hop-Up Ja
Innenlauflänge [mm] 255
Minimale Länge [mm] 665
Magazinkapazität [Stück] 50
MOSFET/ETU Nein
Quick Spring Change System Nein
Steckertyp Tamiya small
Gewindetyp am Lauf 14mm CCW

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bitte beachten Sie die folgenden wichtigen rechtlichen Informationen zum Erwerb und Umgang mit Airsoft-Waffen, deren Bewegungsenergie maximal 0,5 Joule beträgt:

1. Waffenrechtliche Einordnung (max. 0,5 Joule): Airsoft-Waffen mit einer Bewegungsenergie (Mündungsenergie) von maximal 0,5 Joule gelten in Deutschland nicht als Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes (WaffG). Sie werden rechtlich als Spielzeug eingestuft und unterliegen daher grundsätzlich nicht den strengen Erlaubnispflichten des Waffengesetzes bezüglich Erwerb und Besitz von Schusswaffen.

2. Anscheinswaffen-Eigenschaft und das Führverbot (§ 42a WaffG): Auch wenn diese Airsoft-Waffen nicht dem vollen Waffengesetz unterliegen, können sie aufgrund ihrer realistischen äußeren Form den Anschein einer echten Schusswaffe erwecken. Damit fallen sie unter den Begriff der Anscheinswaffen gemäß § 42a WaffG. Das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden kann.

Was bedeutet "Führen"? Führen bedeutet, die Waffe zugriffsbereit außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen Geschäftsraumes oder des eigenen befriedeten Besitztums (z. B. eigenes Grundstück) bei sich zu haben.

Zulässiger Transport: Der Transport der Airsoft-Waffe ist erlaubt, wenn er in einem verschlossenen Behältnis erfolgt (z. B. Futteral mit Schloss, verschlossener Koffer) und die Waffe darin nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit ist. Der Transport muss zudem zu einem Bedürfnis erfolgen (z. B. Fahrt zum Airsoft-Spielfeld, zum Händler für Reparatur).

3. Mindestalter für den Erwerb: Der Erwerb (Kauf) von Airsoft-Waffen mit einer Bewegungsenergie von maximal 0,5 Joule ist in Deutschland erst Personen gestattet, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.

4. Erwerb durch Minderjährige (14-17 Jahre) und der Taschengeldparagraph (§ 110 BGB): Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) sind beschränkt geschäftsfähig. Verträge, die sie schließen, bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (Eltern).

Der sogenannte Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) besagt, dass ein Minderjähriger einen Vertrag auch ohne vorherige Zustimmung der Eltern wirksam schließen kann, wenn er die Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm von den Eltern oder mit deren Zustimmung von Dritten zur freien Verfügung überlassen wurden (z. B. Taschengeld).

Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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