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Army Armament M1911 Tactical Full Metal GBB Schwarz
Army Armament M1911 Tactical Full Metal GBB Schwarz
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Army Armament M1911 Tactical – Full Metal GBB
Die taktische Evolution eines Klassikers – Robust, vielseitig und präzise
Die Army Armament M1911 Tactical ist die konsequente Weiterentwicklung der legendären Dienstpistole. Während die Ergonomie des Originals beibehalten wurde, bietet dieses Full-Metal-Modell alle Features, die man von einer modernen Backup erwartet. Dank der integrierten Rail-Schiene und dem verbesserten Visier-System ist sie perfekt für nächtliche CQB-Szenarien und dynamische Einsätze gerüstet.
Produkthighlights:
- Integrierte Picatinny-Schiene: Die 20mm Rail unter dem Lauf ermöglicht die Montage von taktischem Zubehör wie Taschenlampen-Dummys oder Lasermarkierern (entsprechend der Gesetzeslage).
- Full-Metal-Konstruktion: Schlitten und Rahmen aus einer robusten Metalllegierung sorgen für ein realistisches Gewicht und einen satten Rückstoßeffekt.
- Modernisiertes Visier: Ausgestattet mit kontrastreichen Visierungen, die eine deutlich schnellere Zielerfassung als die klassischen Standard-Sights ermöglichen.
- Skelettierter Abzug & Hammer: Diese Custom-Elemente reduzieren nicht nur das Gewicht der beweglichen Teile, sondern verleihen der Pistole einen modernen "Race Gun"-Look.
- Erweiterte Sicherung: Die beidseitige Daumensicherung (Ambi-Safety) macht die Pistole auch für Linkshänder ideal bedienbar.
- Gewindelauf: Der Außenlauf ist für die Aufnahme von Silencer-Adaptern vorbereitet, um Tracer oder Schalldämpfer zu montieren.
Technische Daten:
| System | Gas Blowback (GBB) |
| Energie | ca. 0,9 - 1,0 Joule |
| Magazinkapazität | ca. 25 Schuss (Double-Stack Design) |
| Länge | ca. 230 mm |
| Material | Vollmetall / Polymer-Griffschalen |
Profi-Tipp: Die Tactical-Serie von Army Armament nutzt oft das MEU-Magazin-Design, welches eine bessere Gasausbeute als die ganz schmalen klassischen 1911er-Magazine bietet.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
