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Army Armament

Army Armament R601-3 TTI Full Metal GBB

Army Armament R601-3 TTI Full Metal GBB

Normaler Preis €294,90 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €294,90 EUR
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Army Armament R601-3 TTI Combat Master GBB

Filmreife Performance und kompromissloses Design

Die Army Armament R601-3 ist eine detailgetreue Nachbildung der TTI Combat Master auf Basis der Hi-Capa Plattform. Als Full-Metal-Modell bietet sie ein beeindruckendes Gewicht und einen harten Rückstoß. Das markante Stippling am Griffstück und der CNC-gefräste Schlitten mit den charakteristischen Aussparungen machen sie nicht nur zu einem Sammlerstück, sondern zu einer ernstzunehmenden Wettkampfwaffe auf dem Airsoft-Spielfeld.

Produkthighlights:

  • Lizenzierte TTI-Optik: Authentische Markings und das ikonische Design des Schlittens inklusive des bronzefarbenen Außenlaufs (Rose Gold Finish).
  • Full-Metal-Konstruktion: Schlitten und Rahmen bestehen aus einer robusten Metalllegierung, was für eine hohe Langlebigkeit und ein realistisches Handling sorgt.
  • Hand-Stippled Grip: Das Griffstück verfügt über ein händisch nachempfundenes Stippling für maximalen Grip, selbst unter schwierigsten Bedingungen.
  • Fiber-Optik-Visierung: Das rote Leuchtkorn ermöglicht eine extrem schnelle Zielerfassung bei allen Lichtverhältnissen.
  • Extended Magwell: Der vergrößerte Magazintrichter ermöglicht extrem schnelle Nachladevorgänge – ideal für dynamische CQB-Szenarien.
  • Zubehör-Schiene: Die integrierte Picatinny-Schiene unter dem Lauf erlaubt die Montage von Lampen-Dummys oder Lasern (entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen).

Technische Daten:

System Gas Blowback (GBB)
Energie ca. 0,9 - 1,0 Joule
Magazinkapazität 28 - 30 Schuss (Hi-Capa kompatibel)
Länge ca. 230 mm
Hop-Up Einstellbar

Insider-Tipp: Die R601-Serie ist bekannt für ihre verbesserte Gaseffizienz gegenüber älteren Army Armament Modellen. Um die maximale Präzision herauszuholen, empfehlen wir ein Hop-Up-Gummi Upgrade (z.B. Maple Leaf).

 INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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