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Ascend

Ascend Ninja 23 GNB

Ascend Ninja 23 GNB

Normaler Preis €179,90 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €179,90 EUR
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Ascend Ninja 23 GNB – Stealth Custom Edition

Die lautloseste Backup auf dem Feld – Maximale Effizienz ohne Blowback

Die Ascend Ninja 23 ist eine Non-Blowback (GNB) Pistole, die speziell für Spieler entwickelt wurde, die Wert auf Lautlosigkeit und extreme Gas-Effizienz legen. Da sich der Schlitten beim Schuss nicht bewegt, geht die gesamte Energie in den Antrieb der BB. In Kombination mit dem enthaltenen Schalldämpfer ist diese Pistole auf wenige Meter kaum noch wahrnehmbar. Das Ascend-Upgrade verpasst dem Klassiker zudem einen modernen CNC-Schlitten und verbesserte Ergonomie.

Produkthighlights:

  • Extreme Geräuschreduktion: Durch das GNB-System und den hohlen, mit Schaumstoff gefüllten Schalldämpfer ist die Ninja 23 eine der leisesten Airsoft-Waffen am Markt.
  • CNC-Aluminium Schlitten: Anders als das Kunststoff-Original verfügt die Ninja 23 über einen hochwertigen Metallschlitten mit modernen Fräsungen und Montagemöglichkeiten für Optiken.
  • Herausragende Gaseffizienz: Eine einzige Gasfüllung reicht oft für 3-4 komplette Magazinladungen, da keine Energie für die Schlittenbewegung verschwendet wird.
  • RMR-Ready: Der Schlitten ist bereits für die Montage von Mini-Red-Dots (RMR-Standard) vorbereitet.
  • Präzisions-Hop-Up: Das einstellbare System erlaubt in Verbindung mit dem feststehenden Lauf eine Präzision, die viele Gas-Blowback-Modelle übertrifft.
  • Faseroptik-Visierung: Auch ohne Rotpunktvisier sorgt die kontrastreiche Fiber-Optik für eine schnelle Zielerfassung im Unterholz.

Technische Daten:

System Gas Non-Blowback (GNB)
Energie ca. 0,8 - 1,1 Joule (je nach Gas)
Magazinkapazität 24 - 28 Schuss (MK23 kompatibel)
Länge (mit Silencer) ca. 425 mm
Abzug Double Action Only (DAO)

Sniper-Tipp: Die Ninja 23 ist die perfekte Sekundärwaffe für Scharfschützen. Sie ist leicht, zuverlässig bei jeder Temperatur und verrät Ihre Position nicht.

INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

 Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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