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⚠️ Altersbeschränkung: Dieses Produkt darf nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Bitte sende uns nach dem Kauf einen Altersnachweis.
B&T AIR

B&T AIR APC9K PRO S-GBB

B&T AIR APC9K PRO S-GBB

Normaler Preis €555,99 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €555,99 EUR
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B&T Air APC9K PRO S-GBB – Semi (F-Version)

Maximale Kompaktheit für den professionellen CQB-Einsatz – Offiziell lizenziert

Die B&T APC9K PRO ist die ultra-kompakte Version der bewährten APC-Serie und wurde ursprünglich für die Anforderungen von Sondereinheiten entwickelt. Als Gas-Blowback-Modell (GBB) bietet sie ein unvergleichliches Schusserlebnis mit knackigem Rückstoß. Die deutsche S-GBB Version erfüllt alle gesetzlichen Auflagen: Sie verfügt über die F-Kennzeichnung und ist technisch dauerhaft auf Einzelschuss (Semi-Auto) begrenzt.

Produkthighlights:

  • Offizielle B&T Lizenz: Authentische Markings und präzise Fertigung nach Originalvorgaben von Brügger & Thomet.
  • PRO-Features: Die PRO-Variante zeichnet sich durch das beidseitige, nicht mitlaufende Ladehebel-Design und verbesserte Ergonomie aus.
  • Ultra-Kompakt: Mit ihrem extrem kurzen Lauf und dem einklappbaren Schaft ist sie die ideale Wahl für engste Räume und verdeckte Einsatzszenarien.
  • Z-Style Internals: Hochwertige Stahl- und Aluminiumkomponenten im Inneren garantieren eine lange Lebensdauer und hohe Zuverlässigkeit des Bolt-Systems.
  • Modulares Schienensystem: Integrierte Picatinny-Schienen oben, unten und an den Seiten ermöglichen die Montage von Optiken, taktischem Licht und Griffen.
  • Beidseitige Bedienbarkeit: Feuerwahlhebel, Magazinauslöser und Verschlussfang sind für Rechts- und Linkshänder gleichermaßen optimiert.

Technische Daten:

System Gas Blowback (S-GBB)
Feuermodus Semi (F-gekennzeichnet)
Energie ca. 0,8 - 1,1 Joule (je nach Gas-Sorte)
Magazinkapazität 30 Schuss
Länge ca. 345mm / 545mm
Hop-Up Einstellbar (TDC-Style)

Sicherheitshinweis: Verkauf nur an Personen ab 18 Jahren. Das Führen der Waffe in der Öffentlichkeit unterliegt den Bestimmungen des §42a WaffG.

INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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