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⚠️ Altersbeschränkung: Dieses Produkt darf nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Bitte sende uns nach dem Kauf einen Altersnachweis.
B&T AIR

B&T AIR APC9K-SD2 S-GBB

B&T AIR APC9K-SD2 S-GBB

Normaler Preis €604,90 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €604,90 EUR
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B&T Air APC9K-SD2 S-GBB – Semi (F-Version)

Kompakte Präzision unter offizieller B&T-Lizenz – Exklusiv für den deutschen Markt

Die B&T APC9K-SD2 ist die konsequente Weiterentwicklung der APC9-Serie und setzt als Gas-Blowback-Modell (GBB) neue Maßstäbe in Sachen Realismus und Kompaktheit. Diese spezielle S-GBB Version wurde für Deutschland zertifiziert: Sie verfügt über das erforderliche "F" im Fünfeck und ist technisch auf Einzelschuss (Semi-Only) begrenzt. Die SD2-Variante besticht durch den integrierten Schalldämpfer-Look und das modulare Design, das sie zur perfekten Wahl für CQB-Enthusiasten macht.

Produkthighlights:

  • Deutschland-Konform: Mit offizieller F-Kennzeichnung und dauerhafter Semi-Only Programmierung/Mechanik für den legalen Betrieb ab 18 Jahren.
  • Offizielle B&T Lizenz: Dank der Zusammenarbeit mit B&T Air verfügt das Modell über alle originalen Markings und exakte Abmessungen des scharfen Vorbilds.
  • SD2-Konfiguration: Einzigartiges Design mit integrierter Schalldämpfer-Attrappe und kurzem Handlauf, was der Waffe eine aggressive und moderne Silhouette verleiht.
  • Brutaler Rückstoß: Das optimierte Blowback-System sorgt für ein knackiges Schussgefühl und einen beeindruckenden metallischen Sound bei jedem Schuss.
  • Beidseitige Bedienung: Verschlussfang, Magazinlöser und Feuerwahlhebel sind beidseitig bedienbar – ideal für Links- und Rechtshänder sowie schnelle Handwechsel.
  • Vollmodular: Ausgestattet mit Picatinny-Schienen für Optiken, Griffe und Laser/Licht-Dummys sowie dem charakteristischen Klappschaft.

Technische Daten:

System Gas Blowback (S-GBB)
Feuermodus Semi-Only (Einzelschuss)
Energie ca. 0,9 - 1,2 Joule (abhängig von Gas und Temperatur)
Kaliber 6mm BB
Magazinkapazität 30 Schuss (Low-Cap)
Länge ca. 400mm / 605mm (eingeklappt/ausgeklappt)

Rechtlicher Hinweis: Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr. Ein Altersnachweis ist erforderlich. Der Umbau auf Vollautomatik ist in Deutschland streng untersagt und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

 INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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