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B&T AIR

B&T AIR SPR 300 Pro 2.8J TAN

B&T AIR SPR 300 Pro 2.8J TAN

Normaler Preis €477,95 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €477,95 EUR
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Archwick B&T SPR 300 Pro – Official Licensed (2,8 Joule)

Das ultimative "Silent Sniper" – Kompaktheit trifft auf massive Power

Die B&T SPR 300 Pro besticht durch ihr einzigartiges Design mit integriertem Schalldämpfer-Lauf. Archwick hat hier eng mit B&T zusammengearbeitet, um eine Replik zu schaffen, die nicht nur optisch perfekt ist, sondern auch technisch neue Maßstäbe setzt. Das Besondere: Die Waffe lässt sich für den Transport in Sekundenschnelle ohne Werkzeug zerlegen (Takedown-System) und nutzt ein innovatives **Dual-Magazin-System**.

Produkthighlights:

  • Dual-Magazin-System: Du hast die Wahl! Nutze entweder das realistische 50-Schuss Magazin an der korrekten Position oder Standard VSR-10 Magazine (versteckt im Vorderschaft).
  • High-End Internals: Ab Werk mit einem 45ccm Stahl-Zylinder (großes Luftvolumen), 90°-Stahlabzug und CNC-Aluminium-Piston ausgestattet.
  • VSR-10 Kompatibilität: Hop-Up Buckings, Läufe und Federn basieren auf dem VSR-Standard, was grenzenloses Tuning ermöglicht.
  • Takedown-Funktion: Der Lauf lässt sich über einen Bajonettverschluss schnell abnehmen, wodurch das Gewehr in einen sehr kompakten Koffer passt.
  • Ergonomischer Klappschaft: Der Schaft ist nach links klappbar und verfügt über eine voll einstellbare Wangenauflage sowie gummierte Schaftkappe.
  • M-LOK & RIS: Zahlreiche Montagemöglichkeiten für Zweibeine, Lampen-Attrappen oder Laser-Boxen direkt am Gehäuse.

Technische Daten:

System Federdruck Bolt-Action (Einzelschuss)
Energie ca. 2,8 Joule (bis zu 550 FPS)
Innenlauf 300 mm (6,03 mm Präzisionslauf)
Gewicht ca. 2.920 g (sehr führig)
Material CNC Aluminium & Nylon-Polymer

 INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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