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ICS

CXP-MARS PDW9 Submachine Gun Replica - Urban Grey 0,5 Joule

CXP-MARS PDW9 Submachine Gun Replica - Urban Grey 0,5 Joule

Normaler Preis €496,88 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €496,88 EUR
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Replica der **CXP-MARS PDW9 Maschinenpistole** in der **PDW-Version** (verkürzt), hergestellt aus Materialien **höchster Qualität**. Die Replica wurde fast vollständig aus **Metall in CNC-Technologie** gefertigt.

✨ Hochwertige CNC Metall Konstruktion ✨:

Die Replica wurde fast vollständig aus **Metall in CNC-Technologie** gefertigt. Dies umfasst den **interessant aussehenden Korpus** der Replica sowie den **Vorderschaft (Front) mit M-LOK Montagesystem**.

🏗️ Materialien & Design Details:

Aus **strapazierfähigem Kunststoff (Polymer)** wurden hergestellt: der Schaft mit einstellbarer Position, der ergonomische **20° Pistolengriff**, das Hi-Cap Magazin und klappbare Visiere. Der Schaft ist ein **teleskopischer PDW Schaft** mit einstellbarer Länge. Das Magazin ist ein **Hi-Cap** Magazin mit einer Kapazität von **240 Kugeln**.

⚙️ ICS Split Gearbox & Technologie ✨:

Die Replica ist mit einer **zweiteiligen ICS Split Gearbox** ausgestattet, die schnellen Zugang zu den Internals ermöglicht. Diese fortschrittliche Gearbox verfügt über:

  • System **Electric Blow Back (EBB)**
  • **MOSFET** System
  • System zur Entlastung der Hauptfeder
  • System zur schnellen Federwechslung
  • **Metall Hop-Up Kammer**

Technische Daten:

  • Modell: ICS CXP-MARS PDW9
  • Hersteller: ICS
  • System: S-AEG (Semi-Automatic Electric Gun)
  • Design: CXP-MARS PDW9, PDW Version (verkürzt)
  • Energie: Nicht angegeben.
  • Mündungsgeschwindigkeit: Nicht angegeben.
  • Gearbox: ICS Split Gearbox
  • EBB: Ja (Electric Blow Back System)
  • MOSFET: Ja
  • Hauptfeder-Entlastung: Ja
  • Quick Change System: Ja
  • Hop-Up Chamber: Metall
  • Hop-Up Gummi: Nicht im Text erwähnt.
  • Innenlauf: Nicht im Text erwähnt (Präzision/Länge nicht spezifiziert).
  • Feuermodi: Semi-auto, Safety (Feuerwahlhebel).
  • Blow Back: Ja (Electric Blow Back)
  • Motor: Nicht im Text erwähnt.
  • Gear Ratio: Nicht spezifiziert.
  • Kugellager / Gleitlager: Nicht im Text erwähnt.
  • Material: Metall (fast vollständig, CNC-Technologie, Korpus, Vorderschaft/Front), Polymer (Schaft, Pistolengriff, Magazin, klappbare Visiere). Metall (Hop-Up Kammer).
  • Finish: Nicht spezifiziert.
  • Markings: Nicht explizit im Text erwähnt (CXP-MARS).
  • Pistolengriff Winkel: 20°
  • Schaft: Teleskopischer PDW Schaft (Polymer, einstellbar).
  • Visierung: Klappbar (Folding sights), Material: Polymer.
  • Schienensystem: M-LOK am Vorderschaft, Aufnahme für klappbare Visiere (oben).
  • Mündungsgewinde: Nicht im Text erwähnt.
  • Mündungsaufsatz: Nicht im Text erwähnt.
  • Anschluss: Nicht im Text erwähnt.
  • Akku: Benötigt. Nicht im Lieferumfang. Position nicht im Text erwähnt (typisch im PDW Schaft/Pufferrohr).
  • Empfohlener Akku: Typ/Volt/Anschluss nicht im Text erwähnt (typisch Stick-Type für PDW Schaft).
  • Hauptfeder: Installiert (Typ nicht spezifiziert).
  • Zusätzliche Federn: Nicht enthalten.
  • Magazintyp: Hi-Cap, Material: Polymer.
  • Magazinkapazität: 240 Kugeln.

Lieferumfang:

Basierend auf dem von Ihnen bereitgestellten Text ist folgendes im Lieferumfang enthalten:

  • ICS CXP-MARS PDW9 Airsoft Replica
  • Magazin (Hi-Cap 240 Kugeln)
  • Reinigungsstab
  • Bedienungsanleitung

Das Set enthält keinen Akku und kein Ladegerät.

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Eigenschaft Wert
Farbe Black
Batterie enthalten Nein
Blow Back Ja
Produktlänge [cm] 70
Produktgewicht [g] 2790
Stromversorgung Elektrisch
Material Metal, Plastic
Mündungsgeschwindigkeit 101 m/s, 1.02 Joule
Feuermodus Full-auto, Semi-auto
Gearbox Version Gearbox special
Hop-Up Ja
Innenlauflänge [mm] 160
Minimale Länge [mm] 620
Magazinkapazität [Stück] 340
MOSFET/ETU Ja
Quick Spring Change System Ja
Steckertyp DEANS / T-connect
Gewindetyp am Lauf 14mm CCW

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bitte beachten Sie die folgenden wichtigen rechtlichen Informationen zum Erwerb und Umgang mit Airsoft-Waffen, deren Bewegungsenergie maximal 0,5 Joule beträgt:

1. Waffenrechtliche Einordnung (max. 0,5 Joule): Airsoft-Waffen mit einer Bewegungsenergie (Mündungsenergie) von maximal 0,5 Joule gelten in Deutschland nicht als Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes (WaffG). Sie werden rechtlich als Spielzeug eingestuft und unterliegen daher grundsätzlich nicht den strengen Erlaubnispflichten des Waffengesetzes bezüglich Erwerb und Besitz von Schusswaffen.

2. Anscheinswaffen-Eigenschaft und das Führverbot (§ 42a WaffG): Auch wenn diese Airsoft-Waffen nicht dem vollen Waffengesetz unterliegen, können sie aufgrund ihrer realistischen äußeren Form den Anschein einer echten Schusswaffe erwecken. Damit fallen sie unter den Begriff der Anscheinswaffen gemäß § 42a WaffG. Das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden kann.

Was bedeutet "Führen"? Führen bedeutet, die Waffe zugriffsbereit außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen Geschäftsraumes oder des eigenen befriedeten Besitztums (z. B. eigenes Grundstück) bei sich zu haben.

Zulässiger Transport: Der Transport der Airsoft-Waffe ist erlaubt, wenn er in einem verschlossenen Behältnis erfolgt (z. B. Futteral mit Schloss, verschlossener Koffer) und die Waffe darin nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit ist. Der Transport muss zudem zu einem Bedürfnis erfolgen (z. B. Fahrt zum Airsoft-Spielfeld, zum Händler für Reparatur).

3. Mindestalter für den Erwerb: Der Erwerb (Kauf) von Airsoft-Waffen mit einer Bewegungsenergie von maximal 0,5 Joule ist in Deutschland erst Personen gestattet, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.

4. Erwerb durch Minderjährige (14-17 Jahre) und der Taschengeldparagraph (§ 110 BGB): Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) sind beschränkt geschäftsfähig. Verträge, die sie schließen, bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (Eltern).

Der sogenannte Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) besagt, dass ein Minderjähriger einen Vertrag auch ohne vorherige Zustimmung der Eltern wirksam schließen kann, wenn er die Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm von den Eltern oder mit deren Zustimmung von Dritten zur freien Verfügung überlassen wurden (z. B. Taschengeld).

Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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