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G&G Karabiner 98K Co2
G&G Karabiner 98K Co2
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G&G Karabiner 98K (G980) – Echtholz CO2 Edition
Die Referenz für Sammler und Reenactor – Historische Optik mit moderner Power
Der G&G G980 besticht durch seine kompromisslose Materialwahl. Der Schaft besteht aus echtem, dunkel gebeiztem Buchenholz, während das komplette System – inklusive Lauf, Verschluss und Beschlägen – aus massivem Metall gefertigt ist. Ein besonderes Highlight ist das Magazin: Es nimmt zwei 8g CO2-Kapseln auf, was im Vergleich zu Standard-12g-Kapseln eine kompaktere Bauweise bei hoher Schussausbeute ermöglicht. Das Repetieren geht dank des Gas-Systems extrem leicht und geschmeidig von der Hand.
Produkthighlights:
- Echtholz-Schaft: Authentische Maserung und Haptik, die jedem Vergleich mit dem Original standhält.
- Dual-CO2 System: Nutzt zwei 8g CO2-Kapseln im Magazin für konstanten Druck und hohe Energie.
- Echtleder-Trageriemen: Im Lieferumfang ist oft bereits ein hochwertiger, brauner Lederriemen enthalten.
- Funktionale Visierung: Die Schiebekimme ist wie beim Original voll einstellbar.
- Bajonett-Aufnahme: Verfügt über die korrekte Halterung für (Dummy-)Bajonette des Typs S84/98.
- Steel Bolt: Der Verschluss ist besonders robust konstruiert, um dem Druck des CO2-Systems langfristig standzuhalten.
Technische Daten:
| System / Antrieb | Gas Bolt-Action / CO2 (2x 8g Kapseln) |
| Energie | ca. 1,8 - 2,8 Joule (stark temperaturabhängig) |
| Gesamtlänge | 1.100 mm |
| Gewicht | ca. 3.700 g |
| Magazinkapazität | 9 Schuss |
Wichtiger Hinweis: Das Gewehr nutzt die selteneren 8g CO2-Kapseln. Diese sollten beim Kauf direkt mitbestellt werden, da Standard-12g-Kapseln nicht in das Magazin passen.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
