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G&G

G&G LevAR 15" Blau

G&G LevAR 15" Blau

Normaler Preis €399,99 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €399,99 EUR
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G&G LevAR 15" – Tactical Long Barrel Edition

Die perfekte Symbiose aus Tradition und High-Tech – Jetzt in der Long-Range Version

Die G&G LevAR 15" bricht mit allen Konventionen. Während das Repetieren über den Unterhebel erfolgt, ist der gesamte Aufbau modular und kompatibel zu Standard-M4-Komponenten. Der 15 Zoll lange M-LOK Handschutz bietet massig Platz für Anbauteile, während das Gas-Non-Blowback System für eine beeindruckende Gaseffizienz und ein extrem leises Schussgeräusch sorgt. Das absolute Alleinstellungsmerkmal bleibt die Verwendung von Standard M4 AEG Magazinen, was die LevAR zur vielseitigsten Lever-Action-Waffe auf dem Markt macht.

Produkthighlights:

  • 15" M-LOK Handschutz: Bietet endlose Möglichkeiten zur Montage von Griffen, Lampen-Attrappen oder Zweibeinen.
  • M4 Magazin-Kompatibilität: Funktioniert mit fast allen M4/M16 AEG Magazinen (Low-Cap bis High-Cap).
  • Modulares Upper-System: Der Upper Receiver kann gegen kompatible G&G AEG Upper getauscht werden, um das Setup individuell anzupassen.
  • Präzisionsvorteil: Durch den längeren Innenlauf (im Vergleich zur 7" Version) bietet die 15" Variante eine höhere Eigenpräzision und eine gestrecktere Flugbahn.
  • Picatinny-Schaftaufnahme: Am Heck befindet sich eine vertikale Schiene, an der moderne Klapp- oder Schiebestocks montiert werden können.
  • Ambidextrous Controls: Beidseitiger Magazinauslöser und eine intuitive Sicherung direkt über dem Abzug.

Technische Daten:

System / Antrieb Gas Lever-Action (NBB) / Green Gas
Energie ca. 1,4 - 1,6 Joule (abhängig von Gas und Temperatur)
Gesamtlänge ca. 1.020 mm (mit Standard-Schaft)
Gewicht ca. 3.200 g
Innenlauflänge ca. 425 mm

Custom-Potential: Da der Gastank im Griffstück sitzt, kannst du den Schaft komplett entfernen oder einklappen, ohne die Funktion der Waffe zu beeinträchtigen.

INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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