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G&G

G&G LevAR 7"

G&G LevAR 7"

Normaler Preis €344,90 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €344,90 EUR
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G&G LevAR 7" – Gas Lever-Action Hybrid

Western-Feeling trifft auf Tactical-Modulariät – Die Revolution des Unterhebelrepetierers

Die G&G LevAR 7" ist eine technologische Brücke: Das Unterteil (Lower) nutzt einen klassischen Repetierhebel, während das Oberteil (Upper) voll kompatibel mit G&G M4/AR-15 S-AEG Komponenten ist. Durch das Non-Blowback (NBB) Gas-System ist die Waffe extrem gaseffizient und arbeitet nahezu geräuschlos. Ein absolutes Highlight ist die Magazinkompatibilität – sie nutzt standardmäßige M4 AEG Magazine, was für einen Lever-Action Repetierer eine enorme Feuerkraft bedeutet.

Produkthighlights:

  • Einzigartiges Hybrid-Design: Lever-Action Mechanismus kombiniert mit taktischer M-LOK Front und AR-15 Ergonomie.
  • M4 Magazin-Kompatibilität: Nutzt alle gängigen M4 AEG Magazine (Low-Cap bis Drum-Mag). Ein 32-Schuss Magazin ist im Lieferumfang enthalten.
  • Extreme Modularität: Der gesamte Upper-Receiver kann gegen andere G&G AEG Upper getauscht werden. Auch der Schaft-Adapter (Picatinny) erlaubt unzählige Stock-Optionen.
  • NBB Gas-System: Der Gastank befindet sich im Griffstück. Ohne Schlittenbewegung wird das gesamte Gas für die Beschleunigung der BB genutzt, was für konstante Joule-Werte sorgt.
  • Präzise Hop-Up Unit: Rotary-Style Hop-Up, das direkt über das Auswurffenster eingestellt werden kann.
  • Ambidextrous: Beidseitiger Magazinauslöser, ideal für Rechts- und Linkshänder.

Technische Daten:

System / Antrieb Gas Lever-Action (NBB) / Green Gas
Energie ca. 1,2 - 1,5 Joule (je nach Gas und Temperatur)
Länge ca. 545 mm (sehr kompakt)
Gewicht ca. 2.500 g
Innenlauflänge 205 mm

Taktik-Vorteil: Durch die Verwendung von AEG-Magazinen hast du nie wieder Munitionsprobleme bei einem Repetierer. Dank des 14mm CCW Gewindes kannst du zudem Tracer oder Schalldämpfer direkt montieren.

INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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