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G&G

G&G M1903 A4 Co2

G&G M1903 A4 Co2

Normaler Preis €631,90 EUR
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G&G GM1903 A4 CO2 – Sniper Edition (Echtholz)

Die Scharfschützen-Ikone des 2. Weltkriegs – Authentizität inklusive Optik

Die G&G M1903 A4 ist die originalgetreue Nachbildung der Scharfschützen-Version des Springfield-Gewehrs. Im Gegensatz zur A3-Variante fehlen hier die Kimme und das Korn komplett, da das Original ausschließlich für die Verwendung mit einem Zielfernrohr konzipiert wurde. G&G liefert dieses Modell inklusive der charakteristischen M73B1 Zielfernrohr-Attrappe und der passenden Montage aus. Mit seinem massiven Echtholzschaft und dem kraftvollen CO2-Antrieb ist es das ultimative Sammlerstück für Fans historischer Sniper-Gewehre.

Produkthighlights (A4 Sniper Edition):

  • Authentische Scharfschützen-Konfiguration: Kein Korn und keine Kimme – exakt wie das historische Vorbild (bekannt aus Filmen wie "Der Soldat James Ryan").
  • Zielfernrohr inklusive: Im Lieferumfang ist ein detailgetreues Zielfernrohr (ca. 2-fache Vergrößerung) samt Stahlmontage enthalten.
  • Premium Materialien: Handgefertigter Echtholz-Schaft kombiniert mit Systemteilen aus Stahl und Aluminium für ein realistisches Gewicht von ca. 3,7 kg.
  • CO2-Power (8g Kapseln): Das Magazin fasst 9 Schuss und eine 8g CO2-Kapsel, was für eine sehr hohe Mündungsenergie von bis zu 2,8 Joule sorgt.
  • Präzisions-Internals: CNC-gefrästes Hop-Up System für maximale Reichweite und Konstanz im Fernschuss.
  • Realistisches Bolt-Action Feeling: Der gebogene Kammerstängel ist speziell für die Nutzung mit Optiken optimiert und bietet einen butterweichen Repetiervorgang.

Technische Daten:

System CO2 Bolt-Action (Einzelschuss)
Energie ca. 2,7 - 2,8 Joule (ca. 165 m/s)
Optik G&G M1903 Scope (fest montiert)
Magazinkapazität 9 Schuss
Gewicht ca. 3.720 g (inkl. Optik)

Hinweis zum Magazin: Das Gewehr wird meist mit zwei Magazinen geliefert. Beachte, dass dieses System die kleineren 8g CO2-Kapseln nutzt, nicht die handelsüblichen 12g Kapseln.

INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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