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KJ Works

KJ Works M700 Police High Velocity Version

KJ Works M700 Police High Velocity Version

Normaler Preis €359,95 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €359,95 EUR
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KJ Works M700 Police – High Velocity Gas Sniper

Maximale Power im klassischen Law-Enforcement Look

Die KJ Works M700 Police ist eine Hommage an das weltweit bekannte Remington 700 System. Die High Velocity Edition zeichnet sich durch ein optimiertes Gassystem aus, das für extrem hohe Mündungsgeschwindigkeiten sorgt. Da es sich um ein Gas-Gewehr ohne Blowback handelt, wird die gesamte Energie für die Beschleunigung der BB genutzt. Der Repetiervorgang ist federleicht, was schnelle Schussfolgen ohne Kraftaufwand ermöglicht. Das Gehäuse ist einteilig und extrem robust gefertigt.

Produkthighlights:

  • Einteiliges Gehäuse: Sorgt für maximale Stabilität und verhindert Spiel zwischen Lauf und Schaft.
  • Brutale Energie: In der High Velocity Version sind Reichweiten von 80-90 Metern mit entsprechend schweren BBs möglich.
  • Vollmetall-Konstruktion: Lauf und Systemkasten sind aus Metall gefertigt; der Schaft besteht aus schlagfestem Polymer.
  • Leichtgängiger Verschluss: Der Bolt lässt sich mit dem kleinen Finger bedienen – ideal für schnelles Folgeschießen.
  • Justierbare Visiere: Verfügt über eine klassische Visierung sowie eine vormontierte 20mm Schiene für Zielfernrohre.
  • Voll einstellbares Hop-Up: Die Justierung erfolgt bequem über ein Rädchen an der Oberseite des Gehäuses.

Technische Daten:

System / Antrieb Gas Bolt-Action / Green Gas
Energie ca. 3,0 - 4,0 Joule (Temperaturabhängig)
Gesamtlänge 1.160 mm
Gewicht ca. 3.200 g
Magazinkapazität 10 Schuss (Gas-Magazin)

Hinweis: Gas-Gewehre sind temperaturabhängig. Im Winter sinkt die Leistung, während sie im Sommer bei über 30°C extrem ansteigen kann.

 INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

 Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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