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KJ Works

KJ Works M700 Takedown High Velocity Version

KJ Works M700 Takedown High Velocity Version

Normaler Preis €414,90 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €414,90 EUR
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KJ Works M700 Takedown – High Velocity Gas Edition

Maximale Power im kompakten Packmaß – Das Kraftpaket für weite Distanzen

Die KJ Works M700 Takedown ist das ideale Gewehr für Scharfschützen, die Wert auf Mobilität und extreme Mündungsenergie legen. Dank des Takedown-Mechanismus lässt sich die Waffe in Sekundenschnelle in zwei Hälften zerlegen und findet so in jedem Rucksack Platz. Da es sich um ein Gas-System handelt, ist der Repetiervorgang federleicht ("One-Finger-Bolt-Pull"), was extrem schnelle Folgeschüsse ermöglicht. In der High Velocity Version wurde das System auf maximale Effizienz getrimmt.

Produkthighlights:

  • Takedown-System: Einfaches Zerlegen über einen Hebel – perfekt für den diskreten Transport und die schnelle Reinigung.
  • Enorme Energie: Die High Velocity Version nutzt ein optimiertes Gas-Auslassventil, um Energiewerte von über 3 Joule zu erreichen.
  • Vollmetall & Polymer: Lauf, Systemkasten und Verschluss bestehen aus robustem Metall, während der Schaft aus schlagfestem ABS gefertigt ist.
  • Einstellbares Hop-Up: Das Hop-Up lässt sich über ein Rädchen direkt auf der Oberseite der Schiene fein justieren, ohne die Waffe zerlegen zu müssen.
  • Leichter Repetiervorgang: Da keine starke Feder gespannt werden muss, lässt sich der Verschluss mit minimalem Kraftaufwand bedienen.
  • Montageschiene: Eine integrierte 20mm Schiene erlaubt die Montage großer Zielfernrohre für den Fernkampf.

Technische Daten:

System / Antrieb Gas Bolt-Action / Green Gas (CO2-Magazine optional)
Energie ca. 3,0 - 4,0 Joule (Temperaturabhängig)
Gesamtlänge 1.160 mm (zerlegt ca. 600 mm)
Gewicht ca. 3.500 g
Magazinkapazität 10 Schuss (Gas-Magazin)

Wichtiger Hinweis: Aufgrund der hohen Energie und der Abhängigkeit von der Außentemperatur (Gas-Expansion) ist dieses Gewehr nur für erfahrene Spieler auf Feldern mit hohen Joule-Limits zu empfehlen.

 INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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