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Maple Leaf MLC-338 Bolt Action Sniper Rifle Deluxe Edition 130m/s
Maple Leaf MLC-338 Bolt Action Sniper Rifle Deluxe Edition 130m/s
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Maple Leaf MLC-338 Sniper Rifle – Deluxe Edition (1,7 Joule)
Präzision auf den Punkt – Die perfekt ausbalancierte Sniper-Plattform
Die MLC-338 Deluxe Edition mit 130 m/s ist das Präzisionswerkzeug für Scharfschützen, die Wert auf ein leichtes Repetieren und hohe Spielbarkeit legen. Während andere Sniper oft schwergängig sind, lässt sich dieses Modell dank der Maple Leaf Upgrades butterweich bedienen. Durch die Kombination aus dem ergonomischen MLC-Schaft und den marktführenden Hop-Up Komponenten von Maple Leaf bietet dieses Gewehr eine Performance, die viele teurere Custom-Umbauten in den Schatten stellt.
Produkthighlights (130 m/s Deluxe):
- Optimiertes System: Die 1,7 Joule sind perfekt auf das Zusammenspiel von Zylindervolumen und Lauflänge abgestimmt, was zu einem sehr konstanten Schussbild führt.
- Maple Leaf Core: Ausgestattet mit dem verstärkten 90° Trigger-Set, dem "Full Steel" Zylinder und dem präzisen Springguide.
- Legendäres Hop-Up: Ab Werk mit der Maple Leaf Hop-Up Kammer und dem passenden Bucking für maximale Reichweite auch bei moderater Energie.
- MLC-Stock: Der moderne Schaft bietet eine verstellbare Wangenauflage und gummierte Schaftkappe für perfekten Halt im Anschlag.
- VSR-10 Standard: Volle Kompatibilität zu einem der größten Zubehörmärkte der Airsoft-Welt.
- Leises Schussgeräusch: Durch die effiziente Luftführung und die moderate Federstärke ist dieses Gewehr im Vergleich zu stärkeren Modellen deutlich leiser.
Technische Daten:
| System | Federdruck Bolt-Action (Einzelschuss) |
| Energie | ca. 1,7 Joule (ca. 130 m/s) |
| Innenlauf | Maple Leaf Tuninglauf integriert |
| Magazinkapazität | 30 BBs |
| Gewicht | ca. 2.750 g |
Spielfeld-Vorteil: Mit 1,7 Joule hast du auf den meisten Feldern einen geringeren Mindestabstand als die "schweren" Sniper, kannst aber dank Maple Leaf Technik trotzdem auf 60-70 Meter sicher treffen.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
