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Maple Leaf MLC-338 Bolt Action Sniper Rifle Deluxe Edition 165m/s
Maple Leaf MLC-338 Bolt Action Sniper Rifle Deluxe Edition 165m/s
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Maple Leaf MLC-338 Sniper Rifle – Deluxe Edition (2,8 Joule)
Out-of-the-Box Perfektion – Gebaut für maximale Reichweite und Präzision
Die MLC-338 Deluxe Edition ist kein gewöhnliches Sniper-Gewehr. Maple Leaf, eigentlich bekannt als der weltweit führende Hersteller von Hop-Up Upgrades, hat hier alle seine Premium-Komponenten in ein Gehäuse gepackt. Das Ergebnis ist eine Bolt-Action-Plattform, die ohne weiteres Tuning auf dem Spielfeld dominiert. Die Deluxe-Version besticht durch den ergonomischen MLC-Schaft und ein komplett verstärktes Innenleben, das für härteste Belastungen ausgelegt ist.
Produkthighlights (Deluxe Edition):
- Vollständiges Maple Leaf Upgrade: Enthalten sind unter anderem der 7075 Aluminium-Zylinder, die "Zero Trigger" Einheit und ein Edelstahl-Springguide.
- Präzisionslauf: Verbaut ist ein Maple Leaf Inner Barrel kombiniert mit dem legendären Autobot Hop-Up Bucking für eine extrem stabile Flugbahn.
- Ergonomischer MLC-Schaft: Der Schaft ist voll einstellbar (Wangenauflage) und verfügt über M-LOK Aufnahmen für Zweibeine oder Zubehör.
- Extreme Leistung: Mit ca. 2,8 Joule (165 m/s) sind präzise Treffer auf Distanzen von 70-80 Metern (bei Verwendung schwerer BBs) problemlos möglich.
- VSR-10 Kompatibilität: Das System basiert auf dem VSR-10 Standard, was die Ersatzteilversorgung und weiteres Customizing extrem einfach macht.
- Vergrößerter Repetierhebel: Der "Tactical Bolt Handle" ermöglicht ein schnelles und butterweiches Nachladen auch unter Stress.
Technische Daten:
| System | Federdruck Bolt-Action (Einzelschuss) |
| Energie | ca. 2,7 - 2,8 Joule (ca. 165 m/s) |
| Hop-Up | Ja, einstellbar (Maple Leaf High-End) |
| Magazinkapazität | 30 BBs (VSR-Standard) |
| Gewicht | ca. 2.800 g |
Wichtiger Hinweis: Aufgrund der hohen Energie ist dieses Modell in Deutschland erst ab 18 Jahren freigegeben und trägt das erforderliche "F" im Fünfeck.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
