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Maple Leaf

Maple Leaf MLC-LTR Bolt Action Sniper Rifle DARK EARTH

Maple Leaf MLC-LTR Bolt Action Sniper Rifle DARK EARTH

Normaler Preis €527,90 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €527,90 EUR
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Maple Leaf MLC-LTR Sniper Rifle – Lightweight Tactical Edition

Maximale Mobilität, kompromisslose Präzision – Das Federgewicht für Profis

Die MLC-LTR ist die Antwort auf den Wunsch nach einem taktischen, leichten Scharfschützengewehr. Während die klassische MLC-338 auf Masse und Stabilität setzt, wurde die LTR (Lightweight Tactical Rifle) auf Wendigkeit getrimmt. Sie nutzt einen schlankeren, modernen Polymerschaft, der das Gesamtgewicht massiv reduziert, ohne die Steifigkeit zu verlieren. Im Inneren arbeitet bewährte Maple Leaf Technik, die eine beeindruckende Performance direkt aus dem Karton liefert.

Produkthighlights (MLC-LTR):

  • Leichtbau-Design: Deutlich leichter als die MLC-338, ideal für Spieler, die viel in Bewegung sind oder das Gewehr lange Zeit im Anschlag halten.
  • High-Performance Internals: Ausgestattet mit dem Maple Leaf 90° Trigger-Set, verstärktem Zylinder und dem präzisen Hop-Up System.
  • Tactical Stock: Der Schaft verfügt über M-LOK Slots an den Seiten und eine RIS-Schiene an der Unterseite für Zweibeine sowie QD-Aufnahmen für Tragegurte.
  • VSR-10 Kompatibilität: Nutzt das bewährte VSR-System – Ersatzteile und Magazine sind überall erhältlich.
  • Einstellbare Ergonomie: Trotz des Leichtbaus bietet der Schaft eine verstellbare Wangenauflage für die optimale Nutzung von Zielfernrohren.
  • Präzisionslauf: Ein Maple Leaf Tuninglauf sorgt in Verbindung mit dem installierten Hop-Up Bucking für enge Treffergruppen auf hohe Distanzen.

Technische Daten:

System Federdruck Bolt-Action (Einzelschuss)
Energie ca. 1,6 - 1,9 Joule (je nach Ausführung)
Gesamtlänge ca. 1.000 mm
Magazinkapazität 30 BBs
Gewicht ca. 2.100 g (Extrem leicht!)

Spielfeld-Tipp: Die MLC-LTR ist das ideale Gewehr für "Scout-Sniper". Dank des geringen Gewichts von nur 2,1 kg kannst du problemlos weite Strecken zurücklegen, ohne zu ermüden.


INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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