CE-Kennzeichnung: Ja
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RETROARMS full Gearbox RED EDITION
RETROARMS full Gearbox RED EDITION
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Retro Arms' Complete Gearbox V2 mit Leviathan V2 Optical Jefftron
Dieses Kit besteht aus einer kompletten Gearbox, die für M4/M16 Typ Repliken entwickelt wurde, und einem fortschrittlichen optischen Jefftron Leviathan V2.
Die Gearbox von Retro Arms ist aus widerstandsfähigem 7075 Aluminium gefertigt und CNC-gefräst, was ihre Festigkeit und Verschleißfestigkeit auch bei Verwendung stärkster Federn erhöht. Die Gearbox ist mit dem Tokyo Marui Standard kompatibel und für eine Leistung von ca. 490 FPS / 2.2 Joule ausgelegt.
Im Inneren der Retro Arms Gearbox V2 finden Sie:
- CNC PandoRA 20:1 Gears
- Retro Arms Kugellager (8 mm)
- Retro Arms Unterlegscheiben
- Zylinder Typ C Retro Arms
- Retro Arms Zylinderköpfe
- Piston 14.5 Zähne Retro Arms
- Dish Retro Arms
- Pusher Bar Retro Arms
- Pusher Bar Mag Release Retro Arms
- Anti-Reversal Retro Arms
- Piston Head A1 Retro Arms
- Selector Plate Retro Arms
- Trigger Typ J Retro Arms
- Jefftron Leviathan V2
Jefftron Leviathan V2 Optik:
Der Leviathan V2 ist eine der fortschrittlichsten Optiken auf dem Markt. Zu den wichtigsten Merkmalen gehören:
- Schaltweg des Triggers von nur 0.13 mm – für exzellente Funktion mit Hair Trigger Setups.
- RFTS Trigger System – simulierter Triggerwiderstand für erhöhten Realismus.
- Zusätzlicher Anschluss zur Unterstützung von Custom Zubehör.
Der Jefftron V2 Leviathan Chip ist bereits in der Gearbox vorinstalliert und wird über eine dedizierte App für iOS und Android gesteuert.
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
