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Tokyo Marui

Tokyo Marui VSR-10 Pro Sniper Rifle

Tokyo Marui VSR-10 Pro Sniper Rifle

Normaler Preis €219,90 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €219,90 EUR
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Tokyo Marui VSR-10 Pro Sniper – Das Original

Maximale Zuverlässigkeit und legendäre Präzision im klassischen Design

Die VSR-10 Pro Sniper ist die Referenz, an der alle anderen Bolt-Action-Gewehre gemessen werden. Ihr Geheimnis ist nicht die Energie, sondern die Fertigungstoleranz: Das Zusammenspiel aus dem präzisen Innenlauf und dem weltberühmten TM-Hop-Up sorgt für eine Flugbahn, die selbst bei 0,9 Joule viele 2-Joule-Gewehre in den Schatten stellt. Das "Pro Sniper"-Modell verzichtet auf unnötiges Gewicht und setzt auf einen langen, schlanken Außenlauf für maximale Führigkeit.

Produkthighlights:

  • Unübertroffene Präzision: Das TM-Hop-Up-System gilt als eines der besten der Welt und ist ideal auf 0,25g bis 0,28g BBs abgestimmt.
  • Geringes Gewicht: Mit knapp über 2 kg ist sie eine der leichtesten Sniper-Waffen, perfekt für Spieler, die den ganzen Tag mobil bleiben wollen.
  • Geräuschloses System: Der Schussknall ist minimal, da das System auf Effizienz statt auf rohe Federkraft optimiert wurde.
  • Einstellbare Visierung: Im Gegensatz zur G-Spec verfügt die Pro Sniper über eine klassische Visierung (Kimme und Korn).
  • Upgrade-Plattform: Sie bietet die weltweit größte Auswahl an Ersatz- und Tuningteilen von Herstellern wie Laylax, PDI oder Maple Leaf.

Technische Daten:

System Federdruck Bolt-Action (Einzelschuss)
Energie ca. 0,9 Joule (ca. 95 m/s)
Gesamtlänge 1.075 mm
Gewicht ca. 2.090 g
Magazinkapazität 30 BBs

 INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

 Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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