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Vorsk

Vorsk Hi-Capa 5.1 Split Slide + BDS GBB

Vorsk Hi-Capa 5.1 Split Slide + BDS GBB

Normaler Preis €222,90 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €222,90 EUR
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Vorsk Hi-Capa 5.1 Split Slide GBB – Competition Edition

Maximale Geschwindigkeit durch Innovation: Das Split-Slide System

Die Vorsk Hi-Capa 5.1 Split Slide bricht mit dem traditionellen Pistolen-Design. Durch den zweigeteilten Schlitten bewegt sich beim Schuss nur der hintere Teil des Slides. Dies reduziert die bewegte Masse drastisch, was in einem extrem schnellen Repetierzyklus und einer deutlich geringeren Erschütterung der Visierlinie resultiert. Das Ergebnis: Schnellere Folgeschüsse und eine überragende Gaseffizienz.

Produkthighlights:

  • Split-Slide Technologie: Da der vordere Teil des Schlittens feststeht, bleibt das Korn (oder ein optionales Red-Dot) während des Schusszyklus ruhig. Dies ermöglicht ein präziseres Tracking des Ziels.
  • High-Speed Cycle: Die Gewichtsreduktion des beweglichen Schlittenteils sorgt für eine Schussfrequenz, die herkömmliche Hi-Capas weit in den Schatten stellt.
  • CNC-gefertigtes Finish: Der aufwendig gefräste Schlitten besticht durch ein aggressives Design und perfekte Passform.
  • Fixed Barrel Design: Der Außenlauf ist bei diesem System stabiler gelagert, was die Eigenpräzision der Waffe auf Distanz merklich erhöht.
  • Umfangreiche Ausstattung: Inklusive Flare-Magwell für High-Speed-Reloads, Fiber-Optik-Visierung und einem 12mm auf 14mm CCW Gewinde-Adapter.
  • Double-Stack Power: Nutzt die massiven 31-Schuss-Magazine für maximale Feuerkraft.

Technische Daten:

System Gas Blowback (GBB)
Energie ca. 1,0 - 1,1 Joule
Magazinkapazität 31 Schuss
Besonderheit Geteilter Schlitten (Split Slide)
Material CNC-Aluminium & Polymer

Performance-Hinweis: Dank der Split-Slide-Bauweise ist dieses Modell besonders resistent gegen den Cool-Down-Effekt und eignet sich hervorragend für schnelle "Action Air"-Wettbewerbe oder hitzige CQB-Matches.

INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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