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Vorsk EU7 + BDS GBB CHROME
Vorsk EU7 + BDS GBB CHROME
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Vorsk EU7 + BDS GBB – Tactical Edition
Präzision trifft auf aggressives Design – Inklusive Dot Sight
Vorsk EU7 ist eine hochperformante Gas-Blowback-Pistole, die speziell für Spieler entwickelt wurde, die keine Kompromisse bei Optik und Funktionalität eingehen. In dieser Version ist das BDS (Electronic Red Dot Sight) bereits vorinstalliert, was eine extrem schnelle Zielerfassung ermöglicht. Mit ihrem markanten Schlitz-Design im Schlitten, dem CNC-gefertigten Finish und der verbesserten Ergonomie ist die EU7 ein echtes Arbeitstier für jedes Spielfeld.Produkthighlights:
- Inklusive BDS Red Dot: Das elektronische Leuchtpunktvisier ist direkt auf dem Schlitten montiert. Für den Fall leerer Batterien verfügt die Pistole zudem über Fiber-Optik-Visierungen (Iron Sights).
- CNC-gefertigter Schlitten: Die gewichtsoptimierten Aussparungen im Schlitten sorgen für einen schnelleren Zyklus und einen geringeren Gasverbrauch bei gleichzeitig knackigem Rückstoß.
- Vorsk Custom Grip: Das Griffstück verfügt über eine spezielle Texturierung ("Stippling-Effekt"), die selbst bei Nässe oder mit Handschuhen maximalen Halt bietet.
- Flaring Magwell: Der installierte Magazintrichter beschleunigt Nachladevorgänge erheblich und verleiht der Pistole einen sportlichen Look.
- Integrierte Railschiene: Unter dem Lauf befindet sich eine standardisierte Schiene für die Montage von taktischem Zubehör wie Licht-Dummys oder Lasern (entsprechend der Gesetzeslage).
- Gewindelauf: Der Außenlauf verfügt über ein 12mm (CW) zu 14mm (CCW) Gewinde-Adapter-System zur Aufnahme von Schalldämpfern oder Tracer-Units.
Technische Daten:
| System | Gas Blowback (GBB) |
| Energie | ca. 0,9 - 1,0 Joule |
| Magazinkapazität | 23 Schuss (kompatibel mit EU7/EU8 Magazinen) |
| Länge | ca. 220 mm |
| Hop-Up | Einstellbar |
Lieferumfang: Neben der Pistole und dem BDS sind oft ein Ersatz-Nozzle, ein CO2-Umrüst-Kit (je nach Bundle) sowie ein Vorsk-Patch im Set enthalten.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
