🚚 Auf Bestellung: Die Lieferzeit beträgt mindestens 10 - 14 Werktage, sofern der Artikel beim Lieferant verfügbar ist. (Vorbestellung)
Vorsk EU7 Vented GBB SCHWARZ
Vorsk EU7 Vented GBB SCHWARZ
Verfügbarkeit für Abholungen konnte nicht geladen werden
Vorsk EU7 GBB – Tactical Performance Edition
Die moderne Evolution der G-Plattform – Präzision und Stil vereint
Die Vorsk EU7 ist eine hocheffiziente Gas-Blowback-Pistole, die speziell für das dynamische Airsoft-Spiel entwickelt wurde. Sie bricht mit dem schlichten Design klassischer Dienstpistolen und bietet stattdessen einen CNC-gefertigten Schlitten mit griffigen Riffelungen (Serrations) und eine optimierte Ergonomie. Ob als zuverlässige Backup oder als Hauptwaffe im CQB – die EU7 liefert konstante Leistung bei jedem Schuss.
Produkthighlights:
- CNC-gefertigter Metallschlitten: Die präzise Verarbeitung sorgt für minimale Toleranzen und ein knackiges, metallisches Rückstoßgefühl.
- Vorsk Custom Grip: Das Griffstück bietet durch seine spezielle Oberflächenstruktur extremen Halt, selbst beim Tragen von Handschuhen oder unter feuchten Bedingungen.
- Fiber-Optik-Visierung: Die kontrastreichen grünen Lichtsammler-Visiere ermöglichen eine blitzschnelle Zielerfassung auch bei schwierigen Lichtverhältnissen.
- Flared Magwell: Der montierte Magazintrichter erleichtert das blinde Einführen des Magazins und verkürzt so die Zeit für den Nachladevorgang entscheidend.
- Vorbereitet für Zubehör: Dank der integrierten 20mm Unterlaufschiene und dem Laufgewinde (12mm CW / 14mm CCW Adapter inklusive) lassen sich Tracer, Schalldämpfer und taktisches Zubehör problemlos montieren.
Technische Daten:
| System | Gas Blowback (GBB) |
| Energie | ca. 0,9 - 1,0 Joule (Gas-abhängig) |
| Magazinkapazität | 23 Schuss |
| Gesamtlänge | 220 mm |
| Material | Metall (Schlitten) / Polymer (Griffstück) |
Kompatibilitäts-Bonus: Die EU7 ist weitgehend kompatibel mit Magazinen und Internals der TM/WE G-Serie, was die Ersatzteilversorgung und Tuning-Möglichkeiten extrem einfach macht.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
